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Was kann ich tun, wenn ein Artikel nach 10 Monaten kaputt geht zwecks 1 jähriger Gewährleistung

Habe einen Artikel erstanden von einem Gewerblichen Verkäufer, das ganze war letztes jahr im September, bei dem Artikel handelt es sich um einen X-Boc Controller. Dieser funktioniert auf einmal nciht mehr richtig, kann weder über akku noch über Kbelbetrieb genutzt werden, bei Kbelbetrieb kommt die Meldung, dass das USB-Gerät zuviel Strom zieht, daher gehe ich davon aus das intern etwas kaputt gegangen ist. Der Verkäufer gibt ja 1 Jahr Gewährleisung auf den Artikel, welche möglichkeiten habe ich nun ? 

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@jazon797362008  schrieb:

Habe einen Artikel erstanden von einem Gewerblichen Verkäufer, das ganze war letztes jahr im September, bei dem Artikel handelt es sich um einen X-Boc Controller. Dieser funktioniert auf einmal nciht mehr richtig, kann weder über akku noch über Kbelbetrieb genutzt werden, bei Kbelbetrieb kommt die Meldung, dass das USB-Gerät zuviel Strom zieht, daher gehe ich davon aus das intern etwas kaputt gegangen ist. Der Verkäufer gibt ja 1 Jahr Gewährleisung auf den Artikel, welche möglichkeiten habe ich nun ? 


Servus @jazon797362008 

 

1. Sollte ein gewerblicher Verkäufer mit Sitz in Deutschland bei Neuware schon die gesetzlichen Bestimmungen einhalten

und die geforderten zwei Jahre "geben".
Wobei das,

was sweet-melody erklärt hat,

dennoch Dein Problem bliebe.

 

2. Bei Gebrauchtware neigen Händler auch nach einem wichtigen Urteil des EuGH noch immer dazu,

nur von einem Jahr Gewährleistung zu träumen.

Auch da hättest Du das Problem mit der Beweislastumkehr.

 

3. Falls Du oder der Händler nun etwas bezüglich GARANTIE (Ein Jahr wäre da typisch.) durcheinanderbekommen

hast/hat,

solltest Du mal darüber nachdenken,

Dich wegen Garantie unter Berücksichtigung der jeweiligen Garantiebedingungen an den HERSTELLER zu wenden.

Dabei wünsche ich Dir viel Erfolg.

 

 

Hallo @jazon797362008 !

 

Leider musst du jetzt beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe einen

Defekt hatte. Der VK  ist nur 6 Monate nach dem Verkauf in der Beweispflicht 

Das wird schwierig werden

 

https://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_7.html#b

 

LG

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