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Was tun bei arglistiger Täuschung ?

Habe bei Ebay eine Hobda CBF 600 ersteigert. Im Originalzustand hat die Maschine 78 PS. Diese Leistung war auch vom Verkäufer

im Text und als Artikelmerkmal angegeben.

 

Nachdem ich das Fahrzeug mit dem Hänger abgeholt habe und gezhalt habe, stellte ich 2 Tage später Zuhause im Fahrzeugschein fest dass dieses Fahrzeug gedrosselt ist und tatsächlich  nur 34 PS hat.

 

Das entdrosseln der Maschine ist recht kostenaufwendig mit ca 500 €. Der Verkäufer will das Fahrzeug nun nicht mehr zurücknehmen da er behauptet, gekauft wie gesehen ohne gewährleistung.

 

Ist das eine privatrechtliche Sache für meinen Anwalt wg arglistiger Täuschung gem §123 BGB oder gibt es seitens EBAY hier auch eine Möglichkeit mit den Anwälten von Ebay gegen diesen Verkäufer vorzugehen?

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