28-03-2013 20:23
Sie riefen mich vor wenigen Minuten an und behaupteten, dass ich Ihnen statt des von Ihnen erworbenen Artikels einen Karton mit Papier zugesandt hätte. Nun weiß ich nicht, ob Sie vergessen haben, das die Ware schützende Papier einfach zur Seite zu nehmen, um Ihren Artikel aus dem Karton nehmen zu können oder was sonst Sie zu dieser Behauptung geführt hat. Tatsache ist, dass ich persönlich den Artikel ordnungsgemäß verpackt habe und eine 2. Person alle Sendungen mit mir gemeinsam versandfertig machte. Dazu gehört, dass jedes einzelne Paket gewogen wird und diese Gewichtsangabe mit 100 g. Genauigkeit auf dem Paketschein vermerkt wird. Sie sehen also auf dem Etikett eine Gewichtsangabe von 0,8 kg. Ich habe Ihnen die Auftragsbearbeitung Ihrer Sendung unten eingefügt, der Sie problemlos das tatsächliche Gewicht entnehmen können. Der Artikel selbst hat ein Gewicht inkl. der Originalverpackung von ca. 690 g. Der Rest ist die Versandverpackung. Anhand der Sendenummer können Sie eindeutig Ihr Paket identifizieren. Sie erkennen sicherlich, dass Ihre Behauptung somit als eindeutige Falschaussage im Raum steht und ich erwarte selbstverständlich Ihre sofortige Entschuldigung.
Moin
War es nun ein Päckchen, oder ein versichertes Paket mit Sendungsverfolgung?
Sind Spuren an der Verpackung, die darauf hindeuten, dass diese geöffnet und neu verklebt wurde?
Die Verpackung solltest du gegebenenfalls als Beweis sichern
Stimmen denn die Angaben aus der Mail des Verkäufers?
Ansonsten eine entsprechende Schadensmeldung an den Versanddienstleister und eine Strafanzeige bei der Polizei gegen Unbekannt.
Und am besten einen Zeugen benennen der bei Öffnen anwesend war
Von welchen Werten reden wir hier überhaupt?