06-07-2019 06:30
Servus @123borka2006
Falls Dir die Hilfsseiten von Ebay nicht verständlich genug sind...
ALS KÄUFER kann man "erpressen",
wenn man vom VK z.B. etwas verlangt,
das über das eigentliche Geschäft hinausgeht
und bei Weigerung - unabhängig von der ordnungsgemäßen Lieferung und dem Zustand der Ware - mit einer negativen BW droht.
ALS VERKÄUFER kann man erpressen,
wenn man vom Käufer Dinge verlangt,
die über das Geschäft hinausgehen.
Z.B. dass man nur versendet,
wenn noch Betrag xy zusätzlich gezahlt wird,
anders bezahlt wird etc.
Manche VK versuchen auch K zu einer Rücknahme einer Bewertung zu bewegen.
Da können die Bereiche Drohung (und damit "Erpressung") und Ankündigung recht fließend sein.
Und dann gibt es noch die Fälle,
in denen VERKÄUFER von Konkurrenten dazu bewegt werden sollen,
ihre Angebote herauszunehmen bzw. ihre Verkaufstätigkeit zu verändern,
da sie andernfalls abmahnen würden.
Auch hier sind die Übergänge zwischen Ankündigung und Drohung fließend.
Fast nichts davon muss/wird im strafrechtlichen Sinne eine "Erpressung" sein.
meinst Du wirklich mit so einer allgemein gehaltenen Frage kann hier jemand etwas anfangen?
Wenn Du Antworten willst solltest Du erst einmal erzählen um was es überhaupt geht - hilfreich ist es wenn Du diverse Informationen mitteilst:
Artikelnummer?
wann gekauft?
wie bezahlt (Überweisung/Paypal)?
welche Versandart war angegeben?
Privater oder Gewerblicher Verkäufer?
Schon Kontakt zum Verkäufer aufgenommen und nachgefragt?
Was führt Dich zu der Annahme das ein VK erpresst wird?
Zur Erpressung gehören immer zwei:
bist Du der der "erpresst" wird oder der der den Vertragspartner mit Forderungen überzieht und unter Druck setzt?
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