16-04-2013 11:05
Gestern hat sich ja so ziemlich herauskristallisiert, das der von mir ersteigerterte Artikel 171017700337 durch einen Mitbieter hochgetrieben wurde, also, sagen wir mal, in betrügerischer Absicht gehandelt wurde. Ich habe diese Erkenntnis ebay mitgeteilt (einen Fall aufgemacht) und dem Verkäufer dies gemailt und ihm eine negative Bewertung gegeben. Daraufhin bekam ich von ebay die Aufforderung "Bitte erklären Sie sich mit dem Rücktritt vom Kauf Ihres kürzlich erworbenen Artikels einverstanden".(Grund für Abbruch der Transaktion: Laut Verkäufer konnten Sie und er sich nicht über die Bedingungen für die Transaktion einigen.)
Eigentlich bin ich ja froh, wenn ich da rauskomme, weil das Ganze ja nur aufkam, weil ich ja überlesen hatte, dass man den Zaun auch abbauen muss, aaaber:
Was passiert, wenn ich dem zustimme? Wird dann der Fall abgeschlossen und meine Bewertung gelöscht, weil kein Kauf zustandekam? Oder wird trotzdem weiter gegen ihn "ermittelt"?
Ich möchte ja nicht, dass das Ganze im Sande verläuft...
Ich bedanke mich bereits jetzt für genauso hilfreiche Antworten wie gestern - das war super!
Johan