23-01-2020 09:25
Ich habe mal wieder den Fall, das ein Kauf unmittelbar nach Auktionsende abgebrochen und dann wiedereingestellt wurde. Vermutlich weil der Preis zu gering war..
Das verstößt nicht nur gegen die eBay-Grundsätze, sondern auch und vorallem gegen gültiges Recht. Schließlich wurde ja ein Kaufvertrag abgeschlossen.
Ich meine, viele beschweren sich über SPASSBIETER und drohen mit rechtlichen Schritten, aber SPASSANBIETER werden hier nicht mal sanktioniert.
Oder hat jemand hier Erfahrungen damit?
@curlitess schrieb:Ich habe mal wieder den Fall, das ein Kauf unmittelbar nach Auktionsende abgebrochen und dann wiedereingestellt wurde. Vermutlich weil der Preis zu gering war..
Das verstößt nicht nur gegen die eBay-Grundsätze, sondern auch und vorallem gegen gültiges Recht. Schließlich wurde ja ein Kaufvertrag abgeschlossen.
Ich meine, viele beschweren sich über SPASSBIETER und drohen mit rechtlichen Schritten, aber SPASSANBIETER werden hier nicht mal sanktioniert.
Oder hat jemand hier Erfahrungen damit?
Der Verkäufer kann dir aber - sofern du bei Abbruch auch wirklich Höchstbieter warst - einen Einstellirrtum gem. §119 BGB gegenüber erklären.
https://dejure.org/gesetze/BGB/119.html
sieh auch
https://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_3.html
Oder du liest mal dieses Urteil,
https://www.e-recht24.de/news/onlineauktionen/8177-ebay-abbruch-auktion-schadensersatz.html
Richtig so, das hätte ich wohl auch getan @curlitess
Sofern sich der Verkäufer nicht rührt, keine Erklärung abgibt, sich nicht entschuldigt oder so, halte ich rot für Kaufabrecher die richtige Bewertung. Anders lernen sie es nämlich nicht, sich an die Regeln zu halten