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Wer hat Erfahrungen mit SPASSANBIETERN gemacht?

Ich habe mal wieder den Fall, das ein Kauf unmittelbar nach Auktionsende abgebrochen und dann wiedereingestellt wurde. Vermutlich weil der Preis zu gering war..

Das verstößt nicht nur gegen die eBay-Grundsätze, sondern auch und vorallem gegen gültiges Recht. Schließlich wurde ja ein Kaufvertrag abgeschlossen.

Ich meine, viele beschweren sich über SPASSBIETER und drohen mit rechtlichen Schritten, aber SPASSANBIETER werden hier nicht mal sanktioniert.

Oder hat jemand hier Erfahrungen damit?

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)


@curlitess  schrieb:

Ich habe mal wieder den Fall, das ein Kauf unmittelbar nach Auktionsende abgebrochen und dann wiedereingestellt wurde. Vermutlich weil der Preis zu gering war..

Das verstößt nicht nur gegen die eBay-Grundsätze, sondern auch und vorallem gegen gültiges Recht. Schließlich wurde ja ein Kaufvertrag abgeschlossen.

Ich meine, viele beschweren sich über SPASSBIETER und drohen mit rechtlichen Schritten, aber SPASSANBIETER werden hier nicht mal sanktioniert.

Oder hat jemand hier Erfahrungen damit?


Der Verkäufer kann dir aber - sofern du bei Abbruch auch wirklich Höchstbieter warst - einen Einstellirrtum gem. §119 BGB  gegenüber erklären.

 

https://dejure.org/gesetze/BGB/119.html

 

sieh auch

 

https://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_3.html

 

 

Oder du liest mal dieses Urteil,

 

https://www.e-recht24.de/news/onlineauktionen/8177-ebay-abbruch-auktion-schadensersatz.html

Antworten (3)

Antworten (3)


@curlitess  schrieb:

Ich habe mal wieder den Fall, das ein Kauf unmittelbar nach Auktionsende abgebrochen und dann wiedereingestellt wurde. Vermutlich weil der Preis zu gering war..

Das verstößt nicht nur gegen die eBay-Grundsätze, sondern auch und vorallem gegen gültiges Recht. Schließlich wurde ja ein Kaufvertrag abgeschlossen.

Ich meine, viele beschweren sich über SPASSBIETER und drohen mit rechtlichen Schritten, aber SPASSANBIETER werden hier nicht mal sanktioniert.

Oder hat jemand hier Erfahrungen damit?


Hallo @curlitess 

 

Wollte Ebay nicht eigentlich für Verkäufer, die wiederholt Verkäufe abbrechen einführen, dass dann trotzdem Provision fällig wird?

Ebay verweist auf die Möglichkeit, durch Kaufabbrüche den Servicestatus zu verschlechtern. Ob sich das aber praktisch auch wirklich auswirkt, kann ich nicht beurteilen.

Ich wundere mich schon, dass User mit Profilen um die 90% überhaupt noch etwas einstellen dürfen. Habe so etwas vor Jahren jedenfalls nicht gesehen.


@curlitess  schrieb:

Ich habe mal wieder den Fall, das ein Kauf unmittelbar nach Auktionsende abgebrochen und dann wiedereingestellt wurde. Vermutlich weil der Preis zu gering war..

Das verstößt nicht nur gegen die eBay-Grundsätze, sondern auch und vorallem gegen gültiges Recht. Schließlich wurde ja ein Kaufvertrag abgeschlossen.

Ich meine, viele beschweren sich über SPASSBIETER und drohen mit rechtlichen Schritten, aber SPASSANBIETER werden hier nicht mal sanktioniert.

Oder hat jemand hier Erfahrungen damit?


Spassbieter werden sehrwohl von ebay sanktioniert wenn man alles richtig nutzt !

ebay ist aber nicht dafür zuständig, dass ein Verkäufer den Kaufpreis erhält, dafür sanktioniert ebay Mitglieder, die genug Verwarnungen als Nichtzahler erhalten haben.

Hier schlagen oft genug Fragesteller auf, die wieder bieten und kaufen möchten, können sie aber nicht, weil ebay sie eingeschränkt hat.

 

 

 

Nichtzahler bewertet man gar nicht !


Seitdem das Bewertungssystem im Mai 2008 geändert wurde, können Käufer von Verkäufern nicht mehr neutral oder negativ bewertet werden.
Trotzdem bewerten einige Verkäufer ihre Nichtzahler immer noch, nämlich mit einer grünen Bewertung und einem negativen Text der auf die Nichtzahlung hinweist.

Viele Verkäufer wissen immer noch nicht, daß es zum einen nicht erlaubt und zum anderen auch unzweckmäßig ist, dem nichtzahlenden Käufer mit einer positiven Bewertung und einem negativen Kommentar das Bewertungsprofil aufzuwerten.
Diese Bewertungen werden auf Antrag des jeweiligen Käufers von ebay gelöscht da sie einen Verstoß gegen den Grundsatz zur Manipulation von Bewertungen  darstellen.

 

Das Bewertungssystem

 

Es dürfen keine negativen Bewertungskommentare und gleichzeitig positive Bewertungspunkte abgegeben werden.

 


Gewarnt werden andere Verkäufer durch solche Bewertungen entgegen vieler Meinungen irrigerweise nicht!

Es sollte allen Verkäufern klar sein,  dass die Bieterlisten wie auch die Accountnamen im Bewertungsprofil in der Ansicht für jeden anderen -außer dem Verkäufer und  dem Käufer selbst- anonymisiert sind! 
Jeder Verkäufer sieht demzufolge erst dann eine "ungrüne" Bewertung im Profil eines Nichtzahlers, wenn dieser schon bei ihm geboten/bzw. gekauft hat!  Für Maßnahmen, beispielsweise Streichung des Gebots, ist es dann meistens viel zu spät, denn kaum ein Verkäufer sieht sich die Profile seiner potentiellen Bieter während des Bietvorgangs an !
Eine Bewertung an ein Mitglied  o***h  ist daher sinnfrei und wertet das Bewertungsprofil eines Nichtzahlers auf.

ebay stellt folgende Mittel zur Verfügung:

Der Verkäufer eröffnet bei ebay einen Fall wegen der Nichtzahlung, die Option ist 4 Tage nach einem Verkauf möglich.

Nichtzahlerfall melden, Problemfall eröffnen

Der Fall kann frühestens  (uhrzeitgenau)  nach 4 x 24 Stunden  - und muß spätestens 36 Tage

( 21 WERKtage ) nach dem Kauf - durch den Verkäufer geschlossen werden. Erfolgt in dieser Zeit keine Reaktion des Nichtzahlers, erhält er einen - für uns nicht sichtbaren - Eintrag im Käuferprofil und verliert sein Bewertungsrecht. Der Verkäufer erhält die Verkaufsprovision von ebay gutgeschrieben. Bei Schließung des Falls durch ebay erhält der Verkäufer nämlich keine Gutschrift der Provision !
Gleichzeitig muss der Verkäufer frist- und formgerecht letztmalig den Kaufbetrag anfordern unter Hinweis darauf, dass nach fruchtlosem Fristablauf der geschlossene Kaufvertrag als nichtig betrachtet wird und der Käufer dann keinen Anspruch mehr auf den Artikel hat.

 

Ein Nichtzahlerfall bei ebay entbindet nämlich weder den Käufer noch den Verkäufer vom Kaufvertrag der nach BGB geschlossen wurde


Die Accountnamen der Nichtzahler setzt man auf die

Bietersperrliste

damit sie nicht erneut bieten/kaufen können und nutzt zudem die Option,  Bieter mit Verwarnungen automatisch von den eigenen Auktionen auszuschließen.
Im eingeschränkten Käuferkreis gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, die man als Verkäufer ebenfalls nutzen sollte um mit weiteren Optionen die Bieter zu filtern.

Eingeschränkter Käuferkreis

Wenn ein Mitglied eine gewisse (unbekannte) Anzahl von Verwarnungen im Profil hat, wird es von ebay vom Handel ausgeschlossen. Wenn ebay einem Mitglied den Handel untersagt, darf das Mitglied auch keinen Handel mit eventuellen anderen Accounts mehr auf der ebay Plattform betreiben.
Mitglieder, die vom Verkäufer gesperrt wurden, dürfen auch mit anderen Accounts dort nicht bieten.

Grundsatz zum Gebrauch mehrerer ebay-Konten

 

 Verboten

Erstellen eines neuen Kontos oder Verwenden eines bereits bestehenden anderen Kontos, um Verkaufs- oder Kauflimits oder -beschränkungen oder andere Richtlinien zu umgehen

 

@curlitess @Warum gehst du nicht den zivielrechtlichen Weg?

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder