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Wer muss die Rücksendekosten zahlen, wenn der (Privat-)Verkäufer den falschen Artikel schickt?

Hallo,

habe ein techn.Gerät ersteigert, aber der (private) Verkäufer hat das falsche Teil und zusätzlich einen gerätefremdes, auch somit unbrauchbares Netzteil und eine gerätefremde (für ein noch anderes Gerät) Bedienungsanleitung verschickt. 

Er akzeptiert zwar die Rücknahme, möchte aber mit Verweis auf die EbayAGBs den Rückversand nicht mit übernehmen.

 

1. Wer muss den Rückversand zahlen? 

 

2. stimmt da auch der Grundsatz: erst das Geld, dann die Ware (er wiederum möchte nämlich erst die Sachen zurück und dann evtl. rücküberweisen.)

 

Danke für eine Rückantwort.

Akzeptiert Lösungen (1)

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@121flo  schrieb:

Hallo,

habe ein techn.Gerät ersteigert, aber der (private) Verkäufer hat das falsche Teil und zusätzlich einen gerätefremdes, auch somit unbrauchbares Netzteil und eine gerätefremde (für ein noch anderes Gerät) Bedienungsanleitung verschickt. 

Er akzeptiert zwar die Rücknahme, möchte aber mit Verweis auf die EbayAGBs den Rückversand nicht mit übernehmen.

 

1. Wer muss den Rückversand zahlen? 

 

2. stimmt da auch der Grundsatz: erst das Geld, dann die Ware (er wiederum möchte nämlich erst die Sachen zurück und dann evtl. rücküberweisen.)

 

Danke für eine Rückantwort.


@121flo 

 

1. immer der der die Musik vergeigt hat:

 

Der Verkäufer muss im Falle der Rückabwicklung alle anfallenden Kosten erstatten, d. h. neben dem Artikelpreis und den berechneten Versandkosten fallen ihm auch die Rücksendekosten zur Last, wenn der gelieferte nicht dem gekauften Artikel entspricht oder mangelhaft ist. (Siehe auch § 439 BGB:

 

Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.)

 

Weil das Verschulden auf Seite des Verkäufers liegt, muss er den Käufer so stellen als hätte der Kauf nie stattgefunden.

 

2. NEIN - der Verkäufer kann/sollte Dir die Rückversandkosten (oder einen freifrankierten Paketaufkleber) vorab erstatten/übersenden - sobald die Ware bei ihm eintrifft erfolgt die Rückzahlung des Kaufpreises (Artikel + Hin-Versandkosten (an Dich)):

 

nennt sich "Zug um Zug".....

 

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Antworten (1)

Antworten (1)

Solltest du mit PayPal gezahlt haben, einen Konfliktfall eröffnen "stark abweichender Zustand".

 

Dann müsstest du zwar auch die Rücksendung zahlen, aber vernünftigerweise sollte sich jeder PayPalkunde das Angebot der Übernahme der Rücksendekosten bis 25€ durch PayPal gesichert haben.

 

Bei Überweisung aber wie cody erklärt hat.

 

Verweigert der VK trotzdem die Übernahme der Rücksendekosten, bleibt dir nur die Möglichkeit die selber zu zahlen und nach erfolgter Kaufpreiserstattung zivilrechtlich einzufordern und sowieso entsprechend farbig zu bewerten.

 

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