12-01-2017 17:00
Schönen Tag,
ich interessiere mich für 2 Sofamodelle, wobei eines 277 cm lang ist. Art Nr. 322081446119
Leider kann man es nicht Probesitzen und ich hatte mich gewundert, dass der Käufer im Falle des Widerrufes die Rücksendekosten tragen müsse. Ich habe nochmals nachgefragt und es wurde mir so bestätigt.
Gemäß Rechtssprechung kann das doch nicht stimmen, oder irre ich hier? Möchte Komplikationen lieber vorher vermeiden.
@bambusgarten33 schrieb:Schönen Tag,
ich interessiere mich für 2 Sofamodelle, wobei eines 277 cm lang ist. Art Nr. 322081446119
Leider kann man es nicht Probesitzen und ich hatte mich gewundert, dass der Käufer im Falle des Widerrufes die Rücksendekosten tragen müsse. Ich habe nochmals nachgefragt und es wurde mir so bestätigt.
Gemäß Rechtssprechung kann das doch nicht stimmen, oder irre ich hier? Möchte Komplikationen lieber vorher vermeiden.
so
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Du willst probesitzen und beim "Nicht-mit-dem-Poppes-auf-die-Couch-passen" oder "passt-nicht-zu-Tante-Trude`s-schönen-Gardinen" widerrufen?
Warum soll der VK Deine Ausprobierei finanzieren?
Dies ist gesetzlich eindeutig geregelt - der VK hat entsprechende Informationen veröffentlicht:
"Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren"
Lediglich wenn die gekaufte Ware nicht der Beschreibung entspricht hast Du die Möglichkeit der Reklamation
(bei der der VK sämtliche Kosten zu tragen hat)
Ein "Probesitzen" ist eindeutig nicht in der WRB aufgeführt
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da ist es sinnvoller vor Ort nach einem geeigneten Objekt zu schauen....