11-05-2017 09:42
Hallo,
der Wert einer Ware ist bei einer Reklamation nicht von Belang.
Auch wenn es B-Ware ist hat der VK alle Mängel anzugeben.
Tut er das nicht ist er verpflichtet die Rücksendekosten zu tragen.
Allerdings weigern sich immer mehr dies zu tun, da hilft dann nur rechtlicher Beistand.