16-04-2018 11:11
Hallo
zusammen kurz Fassung auf das wesentliche 😉
Habe einen Artikel in einer Auktion ersteigert!
Angaben Versandart Hermes Päckchen
Die Ware kam nicht....
Habe Ihn darauf angesprochen, seine Antwort:
Habe die Ware am .... per DHL Warensendung verschickt!
War natürlich Sauer , habe ja für ein Päckchen bezahlt was versichert ist und net sowas....
Fall geöffnet
Möchte die Ware haben!
Nun hat er mir Rückerstattung Betrag PayPal und Fall geschlossen!
ICH WILL ABER DIE WARE !!!!
Wie kann ich hier Einspruch erheben!
Danke
Nur über Gericht....
Gib ihm eine rote Bewertung....
Mehr geht nicht.....
@meine_garage_steht_auf_dem_kopf_2025@ schrieb:Hallo
zusammen kurz Fassung auf das wesentliche 😉
Habe einen Artikel in einer Auktion ersteigert!
Angaben Versandart Hermes Päckchen
Die Ware kam nicht....
Habe Ihn darauf angesprochen, seine Antwort:
Habe die Ware am .... per DHL Warensendung verschickt!
War natürlich Sauer , habe ja für ein Päckchen bezahlt was versichert ist und net sowas....
Fall geöffnet
Möchte die Ware haben!
Nun hat er mir Rückerstattung Betrag PayPal und Fall geschlossen!
ICH WILL ABER DIE WARE !!!!Wie kann ich hier Einspruch erheben!
Danke
Hallo,
geht es um die beiden Raumthermostate?
Abgesehen davon, dass die Teile durchaus noch ankommen könnten, ist der gewerbliche Verkäufer NICHT verpflichtet erneut zu liefern.
→ http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_5.html#b
@xyz_
>> Kauf von einem Online-Händler
Kauft ein Verbraucher bei einem Online-Händler Ware, die dieser zum Verbraucher versendet, so trägt grundsätzlich der Verkäufer die Gefahr, dass die Ware auf dem Transport zum Verbraucher verloren geht oder beschädigt wird (§§ 474 Abs. 2 Satz 2, 446 BGB). Erst wenn der Kunde die Ware tatsächlich in den Händen hält, hat der Unternehmer seine Pflicht aus dem Kaufvertrag erfüllt. Gehen also die bestellten Schuhe unterwegs verloren, so muss der Händler den Kaufpreis erstatten. Zu einer erneuten Lieferung ist er hingegen nicht verpflichtet. <<
https://www.wbs-law.de/rechtsfall-des-tages/rechtsfall-des-tagesonline-shoppingwer-haftet-bei-paketv...
.......................................
>> Paket verloren: Wer haftet nun wann?
Verbraucher, die bei einem gewerblichen Verkäufer bestellt haben, können den Kaufpreis zurückverlangen, wenn das Paket nicht ankommt: In diesem Fall trägt grundsätzlich der Verkäufer das Transportrisiko. Und zwar solange, bis der Empfänger es in Besitz genommen hat. Das heißt, dass der Verkäufer auch dann das Geld zurückzahlen muss, wenn das Paket beim Nachbarn abgegeben wurde und er die Sendung verschlampt hat. Der Verkäufer ist aber nicht dazu verpflichtet, den gleichen Artikel noch mal zu schicken. <<
https://www.deutsche-anwaltshotline.de/recht/news/305349-paket-verloren--wer-haftet-wann---was-tun
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>> Muss bei Transportverlust erneut geliefert werden?
Wenn ein Kunde einen Artikel bestellt, möchte er diesen in der Regel auch haben. Bei einem Transportverlust erwarten viele Verbraucher daher, dass der Unternehmer die Ware noch einmal versendet. Im Sinne der Kundenbindung empfiehlt es sich für den Händler, auch diesem Wunsch zu entsprechen, vorausgesetzt er ist dazu in der Lage, zu einer erneuten Lieferung verpflichtet ist er jedoch nicht. Wenn der Unternehmer nachweisen kann, dass die Ware von ihm ordnungsgemäß versendet wurde, worüber er in der Regel einen Nachweis des beauftragten Transportunternehmens bekommt, ist er nicht zu einer erneuten Lieferung verpflichtet. Wenn der Kunde diese wünscht, hat er demnach die Wahl, ob er dem Wunsch nach einem zweiten Versand nachkommt oder ob er den Kaufpreis erstattet. Für den Händler birgt das Vorteile, da er nicht immer in der Lage ist, ein weiteres Mal zu versenden, zum Beispiel wenn es sich bei dem Transportverlust um ein Einzelstück gehandelt hat.
https://www.onlinehaendler-news.de/recht/1541-transportverlust-muss-der-kaufpreis-erstattet-werden.h...
usw.
@meine_garage_steht_auf_dem_kopf_2025@ schrieb:Hallo
zusammen kurz Fassung auf das wesentliche 😉
Habe einen Artikel in einer Auktion ersteigert!
Angaben Versandart Hermes Päckchen
Die Ware kam nicht....
Habe Ihn darauf angesprochen, seine Antwort:
Habe die Ware am .... per DHL Warensendung verschickt!
War natürlich Sauer , habe ja für ein Päckchen bezahlt was versichert ist und net sowas....
Fall geöffnet
Möchte die Ware haben!
Nun hat er mir Rückerstattung Betrag PayPal und Fall geschlossen!
ICH WILL ABER DIE WARE !!!!Wie kann ich hier Einspruch erheben!
Danke
Hallo
@meine_garage_steht_auf_dem_kopf_2025
über ebay und PP geht da nix.
Das kannst nur du allein privatrechlich regeln und auf Einhaltung des Kaufvertrags bestehen.
WOW....
Jetzt sowas ! ![]()
es waren 2 Auktionen! bei beiden nach Bezahlung Standard hinterlegte Bewertung erhalten wie folgt:
Seriöser Käufer ,schnelle Bezahlung , als Kunde zu empfehlen
1 Berwetung Ergänzungskommentar Zitat
DIE SENDUNG HAT DEN KÄUFER NICHT ERREICHT , KEIN ERSATZLIEFERUNG ANGEFORDERT
Natürlich,,,,,,, anstatt der Ware wie oben beschrieben...!
2 Bewertung
DIE POSITIVE BEWERTUNG WIRD ZURÜCK GENOMMEN
Muss Ich mir das gefallen lassen!
Was mache ich jetzt???
Habe Kommentar geschrieben zu
1 Versichert angegeben!!!! Warensendung versendet.... nicht angekommen WILL WARE!!
2 Was:::::