14-05-2017 18:16
Bist Du sicher, dass Du nach Garantie ( = gibt der Hersteller - wenn überhaupt ) suchst? Oder
suchst Du nach der Dauer der Gewährleistung? ( =gibt der Händler )
Wenn in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf bei einem Händler der Gegenstand kaputt geht, hat der Händler die Beweislast. ( = Beweislastumkehr ) Der Gesetzgeber geht in dem Fall davon aus, dass der Gegenstand bereits beim Kauf die "Anlage" für einen Defekt besaß.
Nach dieser Zeit gibt es weitere 18 Monate die normale Gewährleistung, Innerhalb dieser Zeitspanne muß allerdings ganz normal der Käufer dem Verkäufer beweisen, dass der gekaufte Gegenstand bereits beim Kauf mangelhaft war. ( dies ist in der Regel nicht gerichtsfest machbar. Daher haben wir in der Realität nicht 2 Jahre, sondern nur 6 Monate eine echte Gewährleistung )