22-10-2012 17:00
wenn ich krank bin und einmal in 10 jahren nicht rechtzeitig zahle und auch nicht den verkäufer rechtzeitg kontaktiere und dieser droht mit anwalt, anstatt über ebay zu mahnen, darf ich den schlecht bewerten? darf ich die drohung in der bewertug erwähnen? darf ich andere user vor solchen verkäufern warnen, zumal sie z. B. bei einem Rechtsanwalt angestellt sind und solche briefe immer billig bekommen? das ist nur ein beispiel. aber seit diese begebenheit hab ich halt ausführlich gelobt, wenn es gut war, aber nie mehr negativ bewertet.
Moin
bewertet wird die Ware und der Gesamtablauf einer Auktion.
Die Drohmail kannst an ebay weiterleiten