19-07-2014 14:41
gepackt und es festgestellt.da ich den artikel sozusagen onhe rücknahme gekauft habe,kann er ja acuh sagen,das es bei ihm noch nicht war und es leugnen.was kann ich tun?
Ich sehe folgende Probleme:
1. Du konntest nur via Überweisung zahlen (Abholung wäre auch gegangen.). Es gibt also KEINEN Käuferschutz.
Dennoch solltest du einen Fall öffnen.
2. Auf dem einen Foto in der Artikelbeschreibung ist kein Ansatz zu entdecken, in dem man einen Gehäuseschaden links oben auch nur erahnen könnte. Auch wer eine Rücknahme ausschließt, muss einen Artikel in DEM Zustand an den Transporteur übergeben, wie er in der AB auch geschildert worden ist.
3. Mitunter sind die Artikel SO schlecht verpackt, dass sie beim Transport Schaden nehmen könnten. Allerdings müsste man bei einem Schaden, wie du ihn schilderst, eigentlich auch was an der Verpackung sehen. Ist das so, musst DU sofort mit der Verpackung beim Zustellunternehmen eine Schadensmeldung machen.
4. In der Tat müsstest du erst einmal Forderungen an den VK stellen und im Zweifel vor den Kadi ziehen. ABER dabei musst du irgendwie stichhaltig darlegen, dass du das Teil in genau diesem schadhaften Zustand erhalten hast. Ob das klappt, ist immer offen.
Ob beim VK was zu holen ist, ist noch eine andere Frage.
5. Ich selbst würde NIEMALS bei einem eBayer, der kein Jahr dabei ist, nur neun Bewertungen als VK hat, kein PP anbietet und derart wenige Artikelfotos bringt, einen höheren Betrag überweisen - was bedeutet: ich würde dort gar nicht erst bieten, wenn ich nicht abholen kann.
Selbst DAS kann schon mit Ärger verbunden sein, wenn der Artikel dann nicht wie beschrieben ist.
Darum kann man dir nur raten, hier in Zukungt VIEL vorsichtiger zu sein.
6. Derzeit sehe ich keine Aktivität des Accounts. Vielleicht antwortet sie/er nicht, weil im Urlaub oder so.
Du müsstest dann ggf. die Post bemühen.