20-09-2019 19:55
Ebay hat sich auch aus geschlossenen Kaufverträgen herauszuhalten!
"Lediglich" bei PP-Zahlungen mischt sich Ebay mit ein - wenn Du einen entsprechenden Fall eröffnest.
Wobei es erst mal sinnvoll wäre wenn Du erzählst was überhaupt vorgefallen ist und hierzu einige Daten nennst:
was war das für ein Verkäufer (Privater oder Gewerblicher)?
wann und wie bezahlt (Überweisung / Paypal)?
welche Versandart war ausgemacht?
Artikelnummer?
Wenn Du via Banküberweisung bezahlt hast musst Du selber aktiv werden.....
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