20-09-2019 19:55
Hallo @frax_de
eBay bietet nur die Plattform. Rechtsberatung ist ihnen gesetzlich untersagt. Bei PayPal-Zahlung hat eBay einen gewissen Spielraum. Bei Überweisung müssen Käufer und Verkäufer allein miteinander klar kommen.
Ebay hat sich auch aus geschlossenen Kaufverträgen herauszuhalten!
"Lediglich" bei PP-Zahlungen mischt sich Ebay mit ein - wenn Du einen entsprechenden Fall eröffnest.
Wobei es erst mal sinnvoll wäre wenn Du erzählst was überhaupt vorgefallen ist und hierzu einige Daten nennst:
was war das für ein Verkäufer (Privater oder Gewerblicher)?
wann und wie bezahlt (Überweisung / Paypal)?
welche Versandart war ausgemacht?
Artikelnummer?
Wenn Du via Banküberweisung bezahlt hast musst Du selber aktiv werden.....
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das kommt immer darauf an worum es geht und wenn ein Käufer mit Überweisung zahlt gibt es keinen Käuferschutz aber vielleicht kannst du deine Frage mal präzisieren sofern du überhaupt eine Frage hast