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ein verkäufer hat eine aktion abgebrochen unter dem vorwand die ware wäre nicht ganz in ordnung.

ein verkäufer hat ein angebot vorzeitig beendet ,weil angeblich ein teil der ware defekt war.durch den abbruch bekam ich den zuschlag und ich wurde gefragt ob ich dem abbruch der transaktion zustimme.das habe ich ausdrücklich verneint,da die ware reparabel war...aber durch die einstellung von ebayauf die frage zu antworten habe ich per klick dem abbruch zugestimmt.

daraufhin habe ich mich über den verkäufer beschwert .doch ebay ist in bezug solcher sachen wiederholt unfähig ,sie verweisen immer gleich zum zivilrecht.

der verkäufer hat mir  nun eine unmögliche bewertung geschrieben,obwohl ich die ware gar nicht gekauft habe.kann die bewertung zurückgenommen werden und komme ich noch an die ware?

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