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gewerblicher verkäufer lehnt erstattung ab

hallo und guten tag aus köln

ich habe am 02.10.19 eine badheizung/handtuchtrockner von einem gewerblichen verkäufer erhalten und hatte über paypal bezahlt.

in den agbs war eine rückgabepflicht von 30 tagen angegeben. wir haben die heizung dann am 08.10. ( vorher war das bad nicht fertig ) mit normalem wasser befüllt und montiert. am nächsten morgen haben wir festgestellt, dass die heizleistung nicht ausreicht und ich habe bei ebay eine rücknahme beantragt, der auch stattgegeben wurde. da wir ein paar tage in urlaub waren, habe ich die heizung am 21.10. in originalverpackung und in 2 paketen, wie wir sie auch erhalten haben, zurück geschickt. über hermes und auf unsere kosten, was auch ok ist.

nun hat gestern der verkäufer folg. per email geschrieben :

"wir haben von Ihnen einen gebrauchten heizkörper erhalten. dieser war eindeutig befüllt. der heizstab ist auch angerostet und es fehlen der inbusschlüssel und die gebrauchsanleitung. wir können Ihnen daher keine rückerstattung anbieten. Sie können den artikel wieder bei uns abholen oder wir können ihn entsorgen. "

Um die heizung zu prüfen, MUSSTEN wir diese befüllen und wenn ein heizstab nach einigen stunden in betrieb bereits rost aufweist, spricht das nicht für die qualität. mein mann versichert, den inbusschlüssel beigefügt zu haben. die gebrauchsanleitung haben wir in der tat vergessen, diese liegt aber vor und wegen eines mini-inbusschlüssels, einer von der sorte, die jeder montageanleitung beigefügt wird, kann man ja wohl nicht € 163,00 einbehalten.

ich hatte mich an paypal gewandt aber die können nichts machen, weil ich die rückgabe über ebay veranlasst habe.

ebay kann oder will nichts machen, weil die rückgabe geschlossen wurde.

frage an die community : was kann/soll ich nun tun ?

ist es sinnvoll nochmal kontakt mit dem verkäufer aufzunehmen ?

Vielen dank für Eure hilfe

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Hallo,

 

vom Widerruf ausgeschlossen ist der Heizkörper sicherlich nicht.

Allerdings habt Ihr ihn so in Gebrauch genommen das der VK ihn wohl nur noch als gebraucht weiterverkaufen kann.

Das bedeutet er kann Euch eine Nutzungsendschädigung in Abzug bringen.

Wie hoch diese sein wird läßt sich allerdings so ohne weiteres nicht sagen.

Ich würde Ihn mal fragen wie er sich das finanziell so denkt.


@dmuetze  schrieb:

hallo und guten tag aus köln

ich habe am 02.10.19 eine badheizung/handtuchtrockner von einem gewerblichen verkäufer erhalten und hatte über paypal bezahlt.

in den agbs war eine rückgabepflicht von 30 tagen angegeben. wir haben die heizung dann am 08.10. ( vorher war das bad nicht fertig ) mit normalem wasser befüllt und montiert. am nächsten morgen haben wir festgestellt, dass die heizleistung nicht ausreicht und ich habe bei ebay eine rücknahme beantragt, der auch stattgegeben wurde. da wir ein paar tage in urlaub waren, habe ich die heizung am 21.10. in originalverpackung und in 2 paketen, wie wir sie auch erhalten haben, zurück geschickt. über hermes und auf unsere kosten, was auch ok ist.

nun hat gestern der verkäufer folg. per email geschrieben :

"wir haben von Ihnen einen gebrauchten heizkörper erhalten. dieser war eindeutig befüllt. der heizstab ist auch angerostet und es fehlen der inbusschlüssel und die gebrauchsanleitung. wir können Ihnen daher keine rückerstattung anbieten. Sie können den artikel wieder bei uns abholen oder wir können ihn entsorgen. "

Um die heizung zu prüfen, MUSSTEN wir diese befüllen und wenn ein heizstab nach einigen stunden in betrieb bereits rost aufweist, spricht das nicht für die qualität. mein mann versichert, den inbusschlüssel beigefügt zu haben. die gebrauchsanleitung haben wir in der tat vergessen, diese liegt aber vor und wegen eines mini-inbusschlüssels, einer von der sorte, die jeder montageanleitung beigefügt wird, kann man ja wohl nicht € 163,00 einbehalten.

ich hatte mich an paypal gewandt aber die können nichts machen, weil ich die rückgabe über ebay veranlasst habe.

ebay kann oder will nichts machen, weil die rückgabe geschlossen wurde.

frage an die community : was kann/soll ich nun tun ?

ist es sinnvoll nochmal kontakt mit dem verkäufer aufzunehmen ?

Vielen dank für Eure hilfe


Moin @dmuetze 

 

Kann dir nur meine Laienmeinung anbieten.

Ihr habt den Artikel benutzt bzw in Gebrauch genommen, sodas er ja nicht mehr Neu ist.

Widerruf entfällt ja dann.

Auch ist schon eine ganze Zeit ins Land gegangen, bis ihr wieder versendet habt...Lieferung war auch nicht komplett

um den Verlust klein zu halten, würde ich mir das Teil auf meine Kosten nochmal zusenden lassen.

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