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kann ein Verkäufer Gewährleistung/ Garantie beim Verkauf eines neuen (OVP) Handy´s ausschliessen??

Hallo,

 

der Verkäufer eines Handy´s weigert sich nach gut 4 Monaten, Gewährleistung/Garantie für das plötzlich defekte Gerät zu gewähren.

Mit Verweis auf Rechtsprechung einer "seriösen Anwaltskanzlei" verweist er mich auf seinen Lieferanten. Dessen Antwort steht aus.

Meines WIssens besteht doch mindestens ein halbes Jahr Garantie auf Neuware, oder irre ich??

Danke für Euer Feedback.

Akzeptiert Lösungen (3)

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Ja, du irrst. Egal ob auf Neu- oder Gebrauchtware und egal ob gewerblicher oder privater Verkäufer gibt es auf gekaufte Artikel 32 Monate, 11 Tage, vier Stunden und 32 Sekunden Garantie. Oder was auch sonst irgendwer wie lang an Garantie geben mag.

 

Du meinst Gewährleistung. Stimmt. Da gibt es bei Neuware vom gewerblichen Verkäufer während der zweijährigen Gewährleistungsfrist die sechsmonatige Beweislastumkehr, während der davon ausgegangen wird, daß der Defekt bei Lieferung bereits vorhanden war.

 

Ok, spielen wir das mal durch. Richtig st, daß der Verkäufer dein erster Ansprechpartner ist. Der kann vermutlich an dem Handy aber nichts richten sondern schickt das ebenfalls zum Hersteller. Wenn du also den Weg gehst, schaltest du eine Insanz dazwischen, die an deinem Problem im Grunde nichts regeln kann.

 

Ich weiß ja nicht, welche "rennomierte Anwaltskanzlei" da gemeint ist und was die schreiben, aber sinnvoll ist tatsächlich der Weg, sich direkt an den Hersteller zu wenden. Spricht da irgendwas dagegen?

Eine seriöse Anwaltskanzlei weiß, dass ein gewerblicher Verkäufer sich in den ersten 6 Monaten nach Kauf nicht aus der Gewährleistung herauswinden kann.....

 

 

Ich gehe jetzt von einem Verkäufer aus D aus... Chinesen hätten "eine seriöse Anwaltskanzlei" nicht erwähnt.....

 

Der unterstellte gewerbliche Verkäufer schreibt M.I.S.T.

 

Nein, du irrst nicht, gewerblicher VK in D ?

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