22-07-2017 10:43
das wird hier langsam sitte , das die ersteigerten waren nicht rausgerückt werden , angeblich auf einmal kaputt oder leider bereits verkaut
sollt ebay mal mehr druck auf veräufer machen
versteigert ist versteigert , aber ebay machts diesen schlawienern einfach zu leicht , einfach kauf abbrechen ![]()
wenn der preis zu gering ist , ist doch nicht das problem des käufers , sollen sie halt das anfangsgebot höher setzen
@schrotty63 schrieb:das wird hier langsam sitte , das die ersteigerten waren nicht rausgerückt werden , angeblich auf einmal kaputt oder leider bereits verkaut
sollt ebay mal mehr druck auf veräufer machen
versteigert ist versteigert , aber ebay machts diesen schlawienern einfach zu leicht , einfach kauf abbrechen
wenn der preis zu gering ist , ist doch nicht das problem des käufers , sollen sie halt das anfangsgebot höher setzen
Nee...wieso denn ebay ??
Wir sind doch hier nicht im Kindergarten......
DU als Käufer sitzt am Drücker, dein Recht durchzusetzen :
"
Wenn Sie von sich aus einen Kauf abbrechen, ist der Käufer möglicherweise enttäuscht oder bekommt den Eindruck, dass Sie kein zuverlässiger Verkäufer sind. Zudem kann der Käufer Rechte aus dem Kaufvertrag gegen Sie geltend machen."