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nach Rückgabe nur Teilzahlung erhalten, Verkäufer hat Fall geschlossen

Ich habe am 13.6. bei einem gewerblichen Verkäufer zwei gleiche Artikel gekauft und über PayPal bezahlt.

 

Als nach Lieferung gleich der erste Artikel kaputt ging, habe ich die Rückgabe des kaputten Artikels angefragt und einen Fall aufgemacht.

Der Verkäufer hat mich der mutwilligen Beschädigung beschuldigt und wollte auch die Rücksendekosten nicht tragen.

 

Einen Tag später ging der zweite gekaufte Artikel kaputt, wegen des bereits geöffneten Falls konnte ich auf diesen Kauf keinen weiteren Anspruch geltend machen.

 

Ich habe mich telefonisch an die entsprechende ebay-Hotline gewendet. Mir wurde zugesichert, dass  ebay mir ein Versandetikett zusendet und nach Eingang der Sendung die Rückerstattung der vollen Kaufsumme veranlasst.

 

Mit dem Versandetikett habe ich BEIDE ARTIKEL ZURÜCKGESENDET - wie vorab bereits besprochen.

Der Verkäufer hat nach Eingang beider Artikel über PayPal die RÜCKZAHLUNG VON NUR ! RTIKEL veranlasst und den Fall dann geschlossen.

 

Ich habe mich schriftlich an ebay gewendet, dass der Verkäufer die Zahlung des zweiten Artikels einfach einbehalten hat und bekam zur Antwort, dass ebay nun ncht mehr eingreifen könne, da der Fall geschlossen ist. Ich solle mich über den Käuferschutz an PayPal wenden.

 

Von PayPal bekam ich zur Antwort, dass sie nicht eingreifen können, da ebay zu dieser Transaktion bereits einen Fall geöffnet hat. Au ftelefonische Nachfrage hieß es dann, dass auf die Transaktion/Zahlung bereits eine Rückerstattung getätigt wurde und PayPal nichts mehr machen könne, ich solle mich an ebay wenden.

 

Ich hänge die Antworten mal an ...

 

Ist hier dem Verkäufer Tür und Tor für Betrug geöffnet?

Das ist ja mal echt toller Käuferschutz!!!

Gibt es eine Möglichkeit, auch den zweiten zurückgegebenen Artikel erstattet zu bekommen oder bleibt hier nur der Rechtsweg?

 

Ich brauche hier wirklich mal einen Tip, wie ich vorgehen muss ...

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@*grizzabella*  schrieb:

Ich habe am 13.6. bei einem gewerblichen Verkäufer zwei gleiche Artikel gekauft und über PayPal bezahlt.

 

Als nach Lieferung gleich der erste Artikel kaputt ging, habe ich die Rückgabe des kaputten Artikels angefragt und einen Fall aufgemacht.

Der Verkäufer hat mich der mutwilligen Beschädigung beschuldigt und wollte auch die Rücksendekosten nicht tragen.

 

Einen Tag später ging der zweite gekaufte Artikel kaputt, wegen des bereits geöffneten Falls konnte ich auf diesen Kauf keinen weiteren Anspruch geltend machen.

 

Ich habe mich telefonisch an die entsprechende ebay-Hotline gewendet. Mir wurde zugesichert, dass  ebay mir ein Versandetikett zusendet und nach Eingang der Sendung die Rückerstattung der vollen Kaufsumme veranlasst.

 

Mit dem Versandetikett habe ich BEIDE ARTIKEL ZURÜCKGESENDET - wie vorab bereits besprochen.

Der Verkäufer hat nach Eingang beider Artikel über PayPal die RÜCKZAHLUNG VON NUR ! RTIKEL veranlasst und den Fall dann geschlossen.

 

Ich habe mich schriftlich an ebay gewendet, dass der Verkäufer die Zahlung des zweiten Artikels einfach einbehalten hat und bekam zur Antwort, dass ebay nun ncht mehr eingreifen könne, da der Fall geschlossen ist. Ich solle mich über den Käuferschutz an PayPal wenden.

 

Von PayPal bekam ich zur Antwort, dass sie nicht eingreifen können, da ebay zu dieser Transaktion bereits einen Fall geöffnet hat. Au ftelefonische Nachfrage hieß es dann, dass auf die Transaktion/Zahlung bereits eine Rückerstattung getätigt wurde und PayPal nichts mehr machen könne, ich solle mich an ebay wenden.

 

Ich hänge die Antworten mal an ...

 

Ist hier dem Verkäufer Tür und Tor für Betrug geöffnet?

Das ist ja mal echt toller Käuferschutz!!!

Gibt es eine Möglichkeit, auch den zweiten zurückgegebenen Artikel erstattet zu bekommen oder bleibt hier nur der Rechtsweg?

 

Ich brauche hier wirklich mal einen Tip, wie ich vorgehen muss ...


Servus @*grizzabella* 

 

Glückwunsch! Du bist in die "vereinfachte-Rückgabe"-Falle getappt.

 

Das Prozedere wird für ganz unterschiedliche Konstallationen bereitgestellt.

Für Widerruf und "Reklamation".

 

Wenn Du eine mangelhafte Kaufsache erhältst,

hast Du nach BGB "nur" einen Anspruch auf Nacherfüllung...

also Neuzusendung.

Das ist schon schwer genug durchzusetzen,

weil jeder Hans und Franz hier ein Geschäft betreiben darf,

Urteile (über Autokäufe) auf jeden Kleinkram übertragen werden

und somit alles schwieriger wird.

 

Eine Rückgabe hier,

kann ohnehin schnell mal als Widerruf gedeutet werden.

Genau darauf scheint auch der Maulwurf abzuzielen.

Denn in der Tat hätte ein VK bei einem Widerruf die Möglichkeit,

einen Wertverlust geltend zu machen und von der Erstattung in Abzug zu bringen.


Du wolltest aber eigentlich "reklamieren".

 

Leider ist es außerdem so,

dass man häufiger hier liest,

bei Mehrfachkauf werden nur EIN Artikel erstattet,

auch wenn man alle nicht erhalten oder alle zurückgeschickt hat.

Warum das so ist,

weiß ich leider nicht.

Insofern könnte das in Deinem Fall noch erschwerend hinzukommen.

 

Wie KÖNNTE der VK denn auf die Idee gekommen sein,

Du habest den bzw. die Artikel mutwillig zerstört?

 

 

Hallo @*grizzabella* 

 

Der Verkäufer beruft sich auf diesen Satz.

 

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 

Wenn er das beweisen kann sieht es schlecht für dich aus.

 

 

Und deine abgegebenen Bewertungen bis hin zur Seite 27 gefallen mir gar nicht.

 

Und es gibt auch nicht immer 100% Käuferschutz auch nicht mit PayPal.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder