Schönen guten Tag liebe Community und liebes Ebay Team, ich würde Sie darum bitten mehr auf Verkäufer folgender Artikel zu achten: Es stellt sich immer mehr der Trend ein, Artikel als Gebraucht anzugeben und in der Artikelbeschreibung ein "ungeprüft" oder "Zustand / Funktion unbekannt" oder "sehen Sie meine Fotos und zusätzliche X-Y Sachen die ich ins Angebot schreibe, aber garnicht Rechtens sind.. Ein Beispiel ist der heute geendete Artikel "332097843700" (oder Link: Beispiel Art.Nr.: 332097843700), es fällt mir bei IT Komponenten mehr auf, das sich gerade hier eine Masche entwickelt und sich viele auf "unwissen" berufen, oder gar, ich habe ja "dies oder das" in meine Artikelbeschreibung geschrieben. Hiergegen sollte und !MUSS! was getan werden, denn sonst könnte ja jeder einen defekten Artikel generalüberholen, als neuwertig oder generalüberholt einstellen und wieder in die Beschreibung reinschreiben "Funktion unbekannt". Natürlich ist mir klar das dies von rechtswegen aus ausgeschlossen ist, da generalüberholt oder auch gebraucht zwar auf "Mängel hinweist" aber die eigentliche Funktion garantiert werden muss. Das gleiche gilt für die ganzen Möchtegern Ebayer >90%, die in ihrer Beschreibung keine Garantie, Privatverkauf, keine Rücknahme reinschreiben.... Natürlich gewährt ihr keine Garantie, aber hier geht es schon um den GRUNDSATZ des Kaufvertrags und das sogar bekannte EU-Recht hierzu! Vielen Ebayern ist dies aber nicht klar und so wie sie mir entgegnen auch egal und ich habe in den letzten Wochen schon viele darauf hingewiesen! Preventiv: Was kann oder sollte ebay machen: Auf Artikeleinstellungen achten "gebraucht / generalüberholt" automatischer textsuchlauf in der Beschreibung nach Wörtern wie "Ungeprüft, Funktion unbekannt o.ä." und diese Auktion automatisch beenden. Von daher würde ich Ebay bitten, beim Melden wenigstens eine entsprechende Funktion einzugliedern, Melden wegen unsachgemäßer Beschreibung (siehe Beispiel oben). Mit freundlichen Grüßen FB
... Mehr anzeigen