in der letzten Zeit ist es mir öfter passiert, dass Verkäufer in Ebay ihr Angebot nach dem Verkauf abbrechen oder abändern wollten. Letztes Mal sogar noch nach mehr als einer Woche nach Ersteigerung und Bezahlung. Früher war sowas nicht möglich bzw. man konnte mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen. Nachdem man dem Verkäufer die rechtlichen Konsequenzen erläutert hatte, kam die Ware dann doch. Rechtlich gesehen entsteht mit der gewonnenen Auktion bei Ebay ein Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer. Der Käufer hat den Vertrag durch Zahlung des Ersteigerungsbetrages und der Versandkosten zu erfüllen, der Verkäufer durch Lieferung der ersteigerten Ware. Kann oder will der Verkäufer die Ware nicht liefern, hat der Käufer (nach Aufforderung und Setzung einer Frist) das Recht, sich gleichwertige Ware woanders zu besorgen und der Verkäufer trägt dafür die Kosten, auch wenn sie wesentlich höher sein sollten als die der ursprünglichen Versteigerung. Neuerdings erklärt Ebay zwar, dass der Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer besteht, nimmt aber solche Artikel sofort aus dem Zugriffsbereich des Käufers. Ebay verhindert die Kontaktaufnahme zum Verkäufer und bietet stattdessen dem Verkäufer die Möglichkeit den Kaufbetrag zurückzuerstatten. Nimmt der Käufer den Betrag an - und er kann gar nicht anders - hat er seine o.g. Rechte verwirkt. Kriegt er den Betrag nicht zurück, haftet Ebay nach seinen Grundsätzen auch nicht. Ebay unterstützt somit Verkäufer, die Ware anbieten, die sie gar nicht besitzen, oder denen der erzielte Auktionspreis zu gering ist. Das widerspricht dem Sinn einer Versteigerung und dem Begriff von Treu und Glauben und ist rechtlich gesehen Betrug. Es ist damit zu rechnen, dass Betrüger künftig vermehrt auf dieser Masche reisen werden. Das heißt, kein Kauf ist mehr sicher. Mit dem Verhalten, die Kommunikation zwischen Verkäufer und Käufer zu verhindern, greift Ebay aktiv in den bereits abgeschlossenen Kaufvertrag ein und macht sich zum Mittäter beim Betrug.
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