Hallo, ich habe bei einen privaten Verkäufer 2 Artikel ersteigert. Es handelt sich um 2 gebrauchte Lehrbücher. Nachdem ich die 2. Auktion gewonnen habe schrieb er mich 3 min nach Auktionsende an und teilte mir mit:
"Die Artikel stehen aufgrund von Missverständnissen leider nicht zum Verkauf zur Verfügung . Ich bitte um Entschuldigung."
1. Buch: Klausurenbuch Laufbahnprüfung/ Steuerberaterprüfung für 5,50€
2. Buch:Klausurenband Bilanzsteuerrecht zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung 1. Auflage für 4,50€ ersteigert.
Er hat diese selbst benutzt. Ich denke er müsste wissen, dass es Gesetze gibt, die einen Kaufvertrag trotzdem darin sehen.
Der VK hatte mehrere Auktionen zu diesem Thema und erst 1 Bewertungspunkt.
Was soll ich machen, sagen dass das Okay ist? Geld für RA habe ich nicht auch nicht die ewige Lauferei. Es steht auch nichts in der Beschreibung, dass er sich vorbehält, den Artikel woanders zu verkaufen.
Bin verzweifelt, hatte erst vorgestern dass Problem, dass ein Käufer den ersteigerten Artikel wieder bei Ebay verkauft hat und eines meiner Fotos sowie meine ganze Artikelbeschreibung übernommen hat- wo ich schon ne Weile dran saß, dass zu schreiben und die Fotots zu machen. Habe die noch nicht beendete Auktion wg. Urheberrecht gemeldet- es wurde aber gar nichts unternommen. Die Auktion lief erfolgreich für den VK aus. Wenigstens hat er es eingesehen und sich entschuldigt.
Kann jeder machen was er hier will?
Weiß jm. wie lang ein Einschreiben von Dtld nach Portugal braucht? Habe es am 28. bei der Post abgegeben und seitdem steht im Internet, dass es in Frankfurt liegt?!
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