31-03-2017 14:59 - bearbeitet 01-04-2017 11:36
ich habe eine jacke für 5 euro gesteigert. leider dann gesehen, dass ich die masse verwechselt habe. der verkäufer drängt auf den verkauf, wobei er mir dann sagte, dass die masse ja mein problem wären, aber die jacke trotzdem passen würde, weil plötzlich 4 cm dazugezaubert wurden.
ein fall wurde geöffnet. danach inkassounternehmen.
muss ich diese forderung der inkassokosten bezahlen?
@oefteraussortieren schrieb:ich habe eine jacke für 5 euro gesteigert. leider dann gesehen, dass ich die masse verwechselt habe. der verkäufer drängt auf den verkauf, wobei er mir dann sagte, dass die masse ja mein problem wären, aber die jacke trotzdem passen würde, weil plötzlich 4 cm dazugezaubert wurden.
ein fall wurde geöffnet. danach inkassounternehmen.
muss ich diese forderung der inkassokosten bezahlen?
192127986599 artikel
Moin @oefteraussortieren
Jepp du hast gekauft und du mußt jetzt bezahlen.
Das du dich bei den Maßen vertan hast ist nicht das Problem des Verkäufers.
Nach Erhalt der Jacke kannst du diese ja mit einer eigenen Beschreibung selber verkaufen.
Ja der oskar_der_wikinger hat schon Recht : Wenn Du gekauft hast musst du auch bezahlen, das ist ja klar.
Wenn die Größe der Jacke stimmt, also so wie auf dem Etikett angegeben, kann man dem Verkäufer nichts ankreiden.
Es sei denn, du hast die Jacke bei einem gewerblichen Händler gekauft, dann kannst du sie binnen eines Monats zurück
geben, der Verkäufer muss dir das Geld wiedergeben, inkl. der Versandkosten.
Wenn das Etikett fehlt und der Verkäufer behaupet, das ist die Größe xxx, dann musst du ihm das auch abnehmen, oder ihm
das Gegenteil beweisen, aber wie willst du das anstellen. Hier steht dann Aussage gegen Aussage.
Auch da hat der oskar d w wieder recht : Es ist zuviel Aufwand drum herum. Besser nimm die Jacke und verkaufe sie weiter,
und beschreibe sie genau, um Ärger vorzubeugen.
Und leider musst du die Zusatzkosten des Inkasso-Unternehmens auch bezahlen, die haben ja einen Verwaltungs-
Aufwand damit. Doch leider gibt es da viele schwarze Schafe, die sich ihre Arbeit `vergolden´ lassen.
@otto-8929
Da hatte ich mich etwas unpräzise ausgedrückt. Ich meinte nicht, dass alles Unsinn wäre, was du geschrieben hattest, sondern nur jener Teil, auf den ich mich bezog, also das, wo du dich den Ausführungen von rissotto-klaus angeschlossen hattest.
Das ist ja wohl eine unverschämte Frechheit von dir.
eine bitte, den kauf abzubrechen wegen versehen wird ignoriert... | Käufer: i***r ( 601) | Im letzten Monat | |
Softshell Jacke Damen M 40/42 CRIVIT (Nr.192127986599) | EUR 5,50 | Artikel aufrufen |
Hmm, bist ein schönes Früchtchen
eine bitte, den kauf abzubrechen wegen versehen wird ignoriert... | i***r ( 601) | Im letzten Monat | |
Softshell Jacke Damen M 40/42 CRIVIT (Nr.xxxxx) |
Dein Versehen dem Verkäufer ankreiden, in dem er jetzt eine Neutrale hält.
Es ist das hier nix für Dich. Dein Bewertungsverhalten geht mal garnicht.
terrible!!! never answer...no me, no ebay... |
1 euro für den weg zur post und einen klebestreifen ...no go |
Verkäufer hat Rücksendung am 3.9. erhalten, noch immer kein Geld zurück |
NEGATIV ...sofortkauf, dann bitte um abbruch und nichtmal bestätigung.. |
NEGATIV wer zwingt sie zu einem sofortkauf und dann nicht zahlen |
nicht bereit auf meine bitte, 2 tücher in einem versand zu erledigen |
Hallo @oefteraussortieren
Einrichtiges Inkassounternehmen? Hui... Wie hoch ist denn die Fordunge des Inkassounternehmens jetzt gesamt?
Naja, "müssen" ist relativ Wenn Du die Jacke noch nicht hast, würde der VK als auch das Inkassounternehmen mit einem gerichtlichem Mahnbescheid hinten runterfallen. Denn dieser ist prozessual nur traghaft, wenn die Leistung bereits erbracht ist. Bei Widerspruch bzw. Einspruch des Schulders auf Mahn- oder Vollstreckungsbescheid würde der Anspruch gerichtlich abgelehnt werden.
Der VK oder das Inkassounternehmen müssten mit Anwalt erst einmal auf Feststellung des Kaufvertrages klagen. Ob der VK so schmerzbefreit ist, weiß ich natürlich nicht. Und ob Dus drauf ankommen lassen willst, musste auch selbst entscheiden.
Ich kann das Vorgehen des VK zwar verstehen und nachvollziehen (ich habs als VK selbst auch mal so durchexerzieren wollen). Dennoch ist es völlig über das Maß.
Ob du das Inkassounternehmen (damit meine ich die zum Kaufpeis hinzukommenden Inkassogebühren) zahlen musst, hängt davon ab, ob der Verkäufer dir eine angemessene Frist (= 10-14 Tage) zur Begleichung des Kaufpreises gesetzt hat oder nicht. Wenn nicht, lag kein Verzug vor und es kann daraus dann auch kein Verzugsschaden verlangt werden.