verkäufer hat inkassoverfahren gegen mich eingeleitet
- RSS-Feed abonnieren
- Thema als neu kennzeichnen
- Thema als gelesen kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Drucker-Anzeigeseite
- Anstößigen Inhalt melden
31-03-2017 14:59 - bearbeitet 01-04-2017 11:36
ich habe eine jacke für 5 euro gesteigert. leider dann gesehen, dass ich die masse verwechselt habe. der verkäufer drängt auf den verkauf, wobei er mir dann sagte, dass die masse ja mein problem wären, aber die jacke trotzdem passen würde, weil plötzlich 4 cm dazugezaubert wurden.
ein fall wurde geöffnet. danach inkassounternehmen.
muss ich diese forderung der inkassokosten bezahlen?
Akzeptiert Lösungen (2)
Akzeptiert Lösungen (2)
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
@zartlila schrieb:ich habe eine jacke für 5 euro gesteigert. leider dann gesehen, dass ich die masse verwechselt habe. der verkäufer drängt auf den verkauf, wobei er mir dann sagte, dass die masse ja mein problem wären, aber die jacke trotzdem passen würde, weil plötzlich 4 cm dazugezaubert wurden.
ein fall wurde geöffnet. danach inkassounternehmen.
muss ich diese forderung der inkassokosten bezahlen?
192127986599 artikel
Moin @zartlila
Jepp du hast gekauft und du mußt jetzt bezahlen.
Das du dich bei den Maßen vertan hast ist nicht das Problem des Verkäufers.
Nach Erhalt der Jacke kannst du diese ja mit einer eigenen Beschreibung selber verkaufen.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden

- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
Ja der oskar_der_wikinger hat schon Recht : Wenn Du gekauft hast musst du auch bezahlen, das ist ja klar.
Wenn die Größe der Jacke stimmt, also so wie auf dem Etikett angegeben, kann man dem Verkäufer nichts ankreiden.
Es sei denn, du hast die Jacke bei einem gewerblichen Händler gekauft, dann kannst du sie binnen eines Monats zurück
geben, der Verkäufer muss dir das Geld wiedergeben, inkl. der Versandkosten.
Wenn das Etikett fehlt und der Verkäufer behaupet, das ist die Größe xxx, dann musst du ihm das auch abnehmen, oder ihm
das Gegenteil beweisen, aber wie willst du das anstellen. Hier steht dann Aussage gegen Aussage.
Auch da hat der oskar d w wieder recht : Es ist zuviel Aufwand drum herum. Besser nimm die Jacke und verkaufe sie weiter,
und beschreibe sie genau, um Ärger vorzubeugen.
Und leider musst du die Zusatzkosten des Inkasso-Unternehmens auch bezahlen, die haben ja einen Verwaltungs-
Aufwand damit. Doch leider gibt es da viele schwarze Schafe, die sich ihre Arbeit `vergolden´ lassen.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
Das was ich geschrieben habe, so würde ich regagieren wenn die Jacke schon da ist. Wenn die Jacke noch nicht
da ist, kann man es auch drauf ankommen lassen, denn wie rissotto-klaus schrieb, ist eine Forderung erst dann
rechtskräftig, wenn die Leistung schon erbracht wurde !
Im Voraus zu bezahlen und dann noch mit Inkasso-Gebühren ist wirklich weit überzogen und würde ich ablehnen.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
Ergänzung :
Das was ich geschrieben habe, so würde ich regagieren wenn die Jacke schon da ist. Wenn die Jacke noch nicht
da ist, kann man es auch drauf ankommen lassen, denn wie rissotto-klaus schrieb, ist eine Forderung erst dann
rechtskräftig, wenn die Leistung schon erbracht wurde !
Im Voraus zu bezahlen und dann noch mit Inkasso-Gebühren ist wirklich weit überzogen und würde ich ablehnen.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
Auch an dich der Hinweis: was du hier schreibst, ist schlicht und ergreifend Unsinn! Rechtskräftig ist eine Forderung ohnehin erst per Urteil. Was du hier meinst, ist rechtliche Legitimität und die ist gegeben, wenn es dafür eine vertragliche Basis gibt, was mit Abschluss des Kaufvertrages gegeben ist. Gem. den auf ebay üblichen Vertragsbedingungen und den Bedingungen lt. ebay-AGB hat der Käufer in Vorleistung zu gehen.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
(hier betrifft es die Forderung) erst dann wenn es per Urteil beschlossen ist.
Es artet hier oft schnell zu einer Erbsenzählerei aus, die ich so sehr liebe. Das was ich ich geschrieben habe, ist nur
meine Meinung, und wie ich mich verhalten oder reagieren würde.
Doch viele Käufer und Verkäufer beharren so auf Ihrem Standpunkt und auf Ihre Meinung, und sind so von sich
selbst überzeugt, dass nur sie Recht haben und alles perfekt machen, und alle anderen alles falsch machen.
Auch ich habe schon etliche schwierige Käufer und Verkäufer gehabt, und wenn dann mal einer nicht zahlte, bekam
er einfach keine Ware und habe in der Regel einen Fall eröffnet (nicht bezahlter Artikel), und nach 4 Tagen wieder
geschlossen. Wenn jemand vom Kauf zurück getreten ist, habe ich immer akzeptiert, es fand sich immer ein anderer Käufer. Die Leute sind selber schuld : Sie machen es sich gegenseitig schwer, warum nur ???
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
@otto-8929
Da hatte ich mich etwas unpräzise ausgedrückt. Ich meinte nicht, dass alles Unsinn wäre, was du geschrieben hattest, sondern nur jener Teil, auf den ich mich bezog, also das, wo du dich den Ausführungen von rissotto-klaus angeschlossen hattest.
Antworten (4)
Antworten (4)
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
Das ist ja wohl eine unverschämte Frechheit von dir.
![]() | eine bitte, den kauf abzubrechen wegen versehen wird ignoriert... | Käufer: i***r ( 601 ![]() | Im letzten Monat |
Softshell Jacke Damen M 40/42 CRIVIT (Nr.192127986599) | EUR 5,50 | Artikel aufrufen |
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
Hmm, bist ein schönes Früchtchen
![]() | eine bitte, den kauf abzubrechen wegen versehen wird ignoriert... | i***r ( 601 ![]() | Im letzten Monat |
Softshell Jacke Damen M 40/42 CRIVIT (Nr.xxxxx) |
Dein Versehen dem Verkäufer ankreiden, in dem er jetzt eine Neutrale hält.
Es ist das hier nix für Dich. Dein Bewertungsverhalten geht mal garnicht.
![]() | terrible!!! never answer...no me, no ebay... |
![]() | 1 euro für den weg zur post und einen klebestreifen ...no go |
![]() | Verkäufer hat Rücksendung am 3.9. erhalten, noch immer kein Geld zurück |
![]() | NEGATIV ...sofortkauf, dann bitte um abbruch und nichtmal bestätigung.. |
![]() | NEGATIV wer zwingt sie zu einem sofortkauf und dann nicht zahlen |
![]() | nicht bereit auf meine bitte, 2 tücher in einem versand zu erledigen |

- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
Hallo @zartlila
Einrichtiges Inkassounternehmen? Hui... Wie hoch ist denn die Fordunge des Inkassounternehmens jetzt gesamt?
Naja, "müssen" ist relativ Wenn Du die Jacke noch nicht hast, würde der VK als auch das Inkassounternehmen mit einem gerichtlichem Mahnbescheid hinten runterfallen. Denn dieser ist prozessual nur traghaft, wenn die Leistung bereits erbracht ist. Bei Widerspruch bzw. Einspruch des Schulders auf Mahn- oder Vollstreckungsbescheid würde der Anspruch gerichtlich abgelehnt werden.
Der VK oder das Inkassounternehmen müssten mit Anwalt erst einmal auf Feststellung des Kaufvertrages klagen. Ob der VK so schmerzbefreit ist, weiß ich natürlich nicht. Und ob Dus drauf ankommen lassen willst, musste auch selbst entscheiden.
Ich kann das Vorgehen des VK zwar verstehen und nachvollziehen (ich habs als VK selbst auch mal so durchexerzieren wollen). Dennoch ist es völlig über das Maß.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden

- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
Da ist so nicht richtig bzw nicht zutreffend. Das gerichtliche Mahnverfahren ist nur zulässig, wenn die geforderte Zahlung keine Leistung des Antragstellers mehr voraussetzt, wenn also a) der Antragsteller seine Leistung bereits erbracht hat (Bsp.: Ware wurde geliefert, Dienstleistung wurde erbracht, usw.) oder b) der Antragsgegner leisten muss, ohne dass der Antragsteller eine Leistung erbringen musste (Bsp.: Schadenersatz aus Unfall, usw.).
§690 ZPO 1.4
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
Deine Rechtsauffassung ist falsch! § 690 Abs. 1 Nr. 4 ZPO schließt einzig Ansprüche aus, die nur Zug-um-Zug zu erfüllen sind und bei denen der Antragssteller seine Leistung noch nicht erbracht hat. Das ist hier aber gerade nicht der Fall, da der Käufer in Vorleistung zu treten hat, somit der Anspruch formgemäß nicht von einer Gegenleistung abhängt.

- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__688.html
690 bezieht sich bereits auf die Erklärung als enthaltenen bestandteil des Mahnantrages
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__690.html
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
bleibt sich in dem Zusammenhang gehupft wie getupft, ob man sich da nun auf die Zulässigkeit des Mahnverfahrens oder auf den erforderlichen Inhalt des Antrages bezieht. Es geht dabei einzig um den Ausschluss von Ansprüchen, die Zug-um-Zug zu erfüllen sind und denen es an der Leistung des Antragsstellers fehlt. Ist ja auch logisch, da sich der Anspruch bei einer Erfüllung Zug-um-Zug erst aus der Erbringung der eigenen Leistung begründet. Anders verhält es sich jedoch bei Rechtsgeschäften, bei denen ein Teil in Vorleistung zu treten hat.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
Wie schon gesagt... um die Bezahlung des Kaufpreises kommst du nicht rum, wenn dein Verkäufer nicht mit sich reden lässt, was den Abbruch des Kaufes betrifft. Einzig die Frage, ob du die Inkassogebühren auch bezahlen musst, hängt von dem Umstand ab, ob dir dein Verkäufer eine angemessene Frist für die Bezahlung des Kaufpreises gesetzt hat. Das kann durchaus auch über den eröffneten Fall geschehen sein, z. B. wenn er nachweisen kann, dass dir über die ebay-Funktion im Rahmen des Falles eine solche Frist gesetzt wurde.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Anstößigen Inhalt melden
Ob du das Inkassounternehmen (damit meine ich die zum Kaufpeis hinzukommenden Inkassogebühren) zahlen musst, hängt davon ab, ob der Verkäufer dir eine angemessene Frist (= 10-14 Tage) zur Begleichung des Kaufpreises gesetzt hat oder nicht. Wenn nicht, lag kein Verzug vor und es kann daraus dann auch kein Verzugsschaden verlangt werden.