14-12-2018 07:04
Ohne viel drum herum, weil Du ja schriebst, dass der Verkäufer mit dem Abbruch schon einverstanden ist ("In Absprache mit dem Verkäufer ..."):
Du selbst kannst nix abbrechen.
Der Verkäufer muss jetzt den Kaufabbruch einleiten, indem er den betreffenden verkauften Artikel aufruft,
und darin dann links "Problem klären" wählt.
Du musst das dann in einer durch eBay an Dich gerichteten Nachricht zeitnah bestätigen.
Dann die Auswahl "Käufer hat um Abbruch gebeten" nutzen.
In einer anderen Maske sähe das nach "Probleme klären" so aus:
@chritze2012 schrieb:
Hallo, in Absprache mit dem Verkäufer möchte ich vom Kauf eines Artikels zurücktreten und der Vekäufer bat mich diese Option bei ebay auszuwählen. Allerdings finde ich sie nirgends. Weiß jmd. wo und wie das geht? Beste Grüe und Danke
ein freundliches Hallo....
deine Notbremse wäre z.B.
bei einem gewerblichen Vk, das Widerrufsrecht zu nutzen
wie es geht steht in der AGB des Verkäufers....
bei privaten Vk, bist du auf deren guten Willen angewiesen,
sie könnten die Transaktion abbrechen, müssen es aber nicht,
wenn nix zu machen ist,
bleibt dir nur die Bezahlung und den Artikel selber wieder zu verkaufen