23-11-2019 23:52
(wenn gewünscht und erlaubt setze ich gern noch anonymisiert die kommunikation zwischen mir (käufer) und dem verkäufer hier rein)
aber erstmal die kurzfassung
- ich habe per preisvorschlag recht günstig meiner meinung nach eine defekte ezigarette mit 3 akkus erworben
- die ware kam ohne die 3 akkus an
- der verkäufer zog sich auf einen TIPPFEHLER in der artikelbeschreibung zurück
- nach längerem email-schriftwechsel sind die verhandlungen um eine ersatzleistung gescheitert
-ich bestehe danach auf erfüllung d. kaufvertrages / er (verkäufer) bietet mir lediglich eine komplette rückabwicklung an
irgendwie fühle ich mich beschissen; man kann doch incht einfach wichtige teile weglassen, ebay angebote sind doch bindend?!
bei versteigerungen ist die rechtslage ja noch eindeutiger; wenn mir das letzte gebot zu niedrig ist ,kann ich ja nicht einfach die hälte der warenlieferung zurückhalten und dann sagen "brauchst ja nicht nehmen, lass uns den kauf doch rückgängig machen"!
- ich habe per preisvorschlag recht günstig meiner meinung nach eine defekte ezigarette mit 3 akkus erworben
Nimm die Rückabwicklung an...
und lass es gut sein.....
Wenn einer eine defekte ezigarette kauft, zieht der eh nicht vor Gericht.....