23-11-2019 23:52
(wenn gewünscht und erlaubt setze ich gern noch anonymisiert die kommunikation zwischen mir (käufer) und dem verkäufer hier rein)
aber erstmal die kurzfassung
- ich habe per preisvorschlag recht günstig meiner meinung nach eine defekte ezigarette mit 3 akkus erworben
- die ware kam ohne die 3 akkus an
- der verkäufer zog sich auf einen TIPPFEHLER in der artikelbeschreibung zurück
- nach längerem email-schriftwechsel sind die verhandlungen um eine ersatzleistung gescheitert
-ich bestehe danach auf erfüllung d. kaufvertrages / er (verkäufer) bietet mir lediglich eine komplette rückabwicklung an
irgendwie fühle ich mich beschissen; man kann doch incht einfach wichtige teile weglassen, ebay angebote sind doch bindend?!
bei versteigerungen ist die rechtslage ja noch eindeutiger; wenn mir das letzte gebot zu niedrig ist ,kann ich ja nicht einfach die hälte der warenlieferung zurückhalten und dann sagen "brauchst ja nicht nehmen, lass uns den kauf doch rückgängig machen"!
- ich habe per preisvorschlag recht günstig meiner meinung nach eine defekte ezigarette mit 3 akkus erworben
Nimm die Rückabwicklung an...
und lass es gut sein.....
Wenn einer eine defekte ezigarette kauft, zieht der eh nicht vor Gericht.....
Hallo @flenderspc (Zeit um zu grüßen hat man immer)
ich würde mir gerne mal den Tipfehler anschauen, nenne bitte mal die Artikelnummer.
artikelnummer 123935238999
artikelbezeichnung: Steamax Wismec RX Gen3 Akkuträger 300 Watt + 3 x Akku *gebraucht* *teildefekt*
er sagte "ich kann mir gar nicht erklären, wie das "+" in die artikelbezeichnung kommt."
absolut lächerlich. es würde schon sinn ergeben ohne + , weil es die box als version mit 2 akkus gibt. mit dem + in der artikelbezeichnung ist allerdings unmissverständlich, dass 3 gebrauchte akkus inklusive sind. je nach auslegung sind die ungefähr so viel wert, wie die teildefekte box an sich.
dennoch habe ich mich einer ersatzlösung nicht verschlossen. wirklich zu blöd wurde es mir mit den verhandlungen, als er plötzlich einen verdampfer "aus dem hut zauberte", der eigentlich in einer laufenden auktion von ihm mit bereits abgegebenen geboten stammte. das hieß für mich, er brach diese auktion mit einem 2. eigenen account ab und spielt folglich mit gezinkten karten.
@flenderspc schrieb:(wenn gewünscht und erlaubt setze ich gern noch anonymisiert die kommunikation zwischen mir (käufer) und dem verkäufer hier rein)
aber erstmal die kurzfassung
- ich habe per preisvorschlag recht günstig meiner meinung nach eine defekte ezigarette mit 3 akkus erworben
- die ware kam ohne die 3 akkus an
- der verkäufer zog sich auf einen TIPPFEHLER in der artikelbeschreibung zurück
- nach längerem email-schriftwechsel sind die verhandlungen um eine ersatzleistung gescheitert
-ich bestehe danach auf erfüllung d. kaufvertrages / er (verkäufer) bietet mir lediglich eine komplette rückabwicklung an
irgendwie fühle ich mich beschissen; man kann doch incht einfach wichtige teile weglassen, ebay angebote sind doch bindend?!
bei versteigerungen ist die rechtslage ja noch eindeutiger; wenn mir das letzte gebot zu niedrig ist ,kann ich ja nicht einfach die hälte der warenlieferung zurückhalten und dann sagen "brauchst ja nicht nehmen, lass uns den kauf doch rückgängig machen"!
Schriftverkehr darfst du hier nicht einstellen. Ist aber auch nicht nötig, die Eckdaten reichen.
Du kannst versuchen, die Akkust auf dem zivilrechtlichen Weg zu bekommen (also Anwalt, Gericht usw.).
Von ebay oder Paypal (falls damit gezahlt wurde) bekommst Du dabei keine Hilfe. Im Rahmen des Käuferschutzes gibt es immer nur das Geld zurück - also die Rückabwicklung, die Du nicht willst. Fehlende Ware besorgt Dir weder ebay noch Paypal. Da musst du selbst tätig werden.