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warenlieferung unvollständig - möglichkeit zur durchsetzung d. Kaufvertrages?

 (wenn gewünscht und erlaubt setze ich gern noch anonymisiert die kommunikation zwischen mir (käufer) und dem verkäufer hier rein)

 

aber erstmal die kurzfassung

 

- ich habe per preisvorschlag recht günstig meiner meinung nach eine defekte ezigarette mit 3 akkus erworben

- die ware kam ohne die 3 akkus an

- der verkäufer zog sich auf einen TIPPFEHLER in der artikelbeschreibung zurück

- nach längerem email-schriftwechsel sind die verhandlungen um eine ersatzleistung gescheitert

-ich bestehe danach auf erfüllung d. kaufvertrages / er (verkäufer) bietet mir lediglich eine komplette rückabwicklung an

 

irgendwie fühle ich mich beschissen; man kann doch incht einfach wichtige teile weglassen, ebay angebote sind doch bindend?!

bei versteigerungen ist die rechtslage ja noch eindeutiger; wenn mir das letzte gebot zu niedrig ist ,kann ich ja nicht einfach die hälte der warenlieferung zurückhalten und dann sagen "brauchst ja nicht nehmen, lass uns den kauf doch rückgängig machen"!

 

 

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Antworten (3)

- ich habe per preisvorschlag recht günstig meiner meinung nach eine defekte ezigarette mit 3 akkus erworben

 

Nimm die Rückabwicklung an...

und lass es gut sein.....

Wenn einer eine defekte ezigarette kauft, zieht der eh nicht vor Gericht.....

Hallo @flenderspc  (Zeit um zu grüßen hat man immer)

 

ich würde mir gerne mal den Tipfehler anschauen, nenne bitte mal die Artikelnummer.

 

 


@flenderspc  schrieb:

 (wenn gewünscht und erlaubt setze ich gern noch anonymisiert die kommunikation zwischen mir (käufer) und dem verkäufer hier rein)

 

aber erstmal die kurzfassung

 

- ich habe per preisvorschlag recht günstig meiner meinung nach eine defekte ezigarette mit 3 akkus erworben

- die ware kam ohne die 3 akkus an

- der verkäufer zog sich auf einen TIPPFEHLER in der artikelbeschreibung zurück

- nach längerem email-schriftwechsel sind die verhandlungen um eine ersatzleistung gescheitert

-ich bestehe danach auf erfüllung d. kaufvertrages / er (verkäufer) bietet mir lediglich eine komplette rückabwicklung an

 

irgendwie fühle ich mich beschissen; man kann doch incht einfach wichtige teile weglassen, ebay angebote sind doch bindend?!

bei versteigerungen ist die rechtslage ja noch eindeutiger; wenn mir das letzte gebot zu niedrig ist ,kann ich ja nicht einfach die hälte der warenlieferung zurückhalten und dann sagen "brauchst ja nicht nehmen, lass uns den kauf doch rückgängig machen"!

 

 


Schriftverkehr darfst du hier nicht einstellen. Ist aber auch nicht nötig, die Eckdaten reichen.

 

Du kannst versuchen, die Akkust auf dem zivilrechtlichen Weg zu bekommen (also Anwalt, Gericht usw.).

 

Von ebay oder Paypal (falls damit gezahlt wurde) bekommst Du dabei keine Hilfe. Im Rahmen des Käuferschutzes gibt es immer nur das Geld zurück - also die Rückabwicklung, die Du nicht willst. Fehlende Ware besorgt Dir weder ebay noch Paypal. Da musst du selbst tätig werden.

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