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was ist "Neuwertig" - - darf das verschmutzt sein, Kabelsalat haben, verrostete Schraiben haben?

ein Pflanzenlicht mit zwei Spoots kaufte ich bei einem Verkäufer. Geschrieben stand "Neuwertig".

Meine Zahlung erfolgte schnell per online. Die Lieferung  erfolgte ebenso schnell.

 

Es war ein Päckchen  geschickt mit DHL- ein online  gedrucktes Etikett für 3,80 €, da es nur die Größe 22 x 15 x 16 hat.

Berechnet wurde 4,50 €, was ich bereits monierte.Man behauptete, dass das "PAKET " sogar an die 5 € gekostet hätte. Es hieß man müsse ja auch Benzingeld bis zur Post berechnen.

Der Verkäufer hatte nur 86 % gute Bewertung, das hatte ich wohl gesehen.

 

Nun gut - aber der Artikel war in die Originalverpackung hereingepfercht.  Es war darin Kabelsalat, den ich vor der Benutzung ersteinmal entwirren musste - - von wegen Neuwertig !!

Beim Anschluss an die Steckdose kein Licht, also.  Halogenbirnchen kaputt - dann wollte ich den Dekel der Spots öffnen. Die   Schrauben waren verrostet, sodass ich erstmal mit einem öligen Lösemittel dran musste. - von wegen  "Neuwertig"

Die Scheiben in den Spots waren so blind verschmutzt - also gebraucht......- von wegen "Neuwertig"

 

Da ich daraufhin die Mängel in die Bewertung schrieb, wurde die Person auch noch frech, und behauptet immer noch ,  dass sie Recht hat.

Solche Verkäufer, die falsche Angaben über die Arikel machen kann man leider  nicht belangen außer negatif zu bewerten.....!!!

 

 

 

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