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ware beschädigt angekommen

Hallo, habe einen Rasenmäher-Motor gekauft. Leider war  das Paket total ramponiert und ölig.Ich habe es mit dem Paketfahrer geöffnet und festgestellt,dass der Motor beschädigt ist und die Annahme verweigert. Der Verkäufer behauptet (als Gewerblicher),sobald das Paket sein Haus verlässt ist es mein Problem. Verweigert die Rückzahlung bzw. Ersatzlieferung.

Das ist alles an AGB´s wo er im Angebot stehen hatte.Personenbezogene Daten habe ich raus gelassen.

 

Name, eingetragen im Installateurverzeichnis der e dis , E-on AG , Mitglied der Elektroinnung , Oder/Spree----Verkaufsort : Adresse, Steuernummer, Steuerident DE .Bei Verkäufen an Personen nach § 14 BGB tritt das Fernabsatzgestz außer Kraft(Wiederverkäufer/Gewerbetreibende) . In Auktionen bei denen darauf hingewiesen wird wird deshalb keine Rücknahme vollzogen . Privatbieter werden gleichgestellt mit Gewerbetreibende , da ein Nachweis nicht eingesehen werden kann .ANGABEN laut Bundesgerichtshof , Musterprozesse !!!!!!

 

 

Als Händler muss ich doch gesetzliche Bestimmungen(wie Garantie,Widerruf u.s.w.) einhalten. Oder irre ich mich da????

 

Es ist doch auch in Ebay zusehen wer Gewerblich ist und wer nicht.

 

Das ist doch sehr dubios oder???

 

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@klicker201265@  schrieb:

Hallo, habe einen Rasenmäher-Motor gekauft. Leider war  das Paket total ramponiert und ölig.Ich habe es mit dem Paketfahrer geöffnet und festgestellt,dass der Motor beschädigt ist und die Annahme verweigert. Der Verkäufer behauptet (als Gewerblicher),sobald das Paket sein Haus verlässt ist es mein Problem. Verweigert die Rückzahlung bzw. Ersatzlieferung.

Das ist alles an AGB´s wo er im Angebot stehen hatte.Personenbezogene Daten habe ich raus gelassen.

 

Name, eingetragen im Installateurverzeichnis der e dis , E-on AG , Mitglied der Elektroinnung , Oder/Spree----Verkaufsort : Adresse, Steuernummer, Steuerident DE .Bei Verkäufen an Personen nach § 14 BGB tritt das Fernabsatzgestz außer Kraft(Wiederverkäufer/Gewerbetreibende) . In Auktionen bei denen darauf hingewiesen wird wird deshalb keine Rücknahme vollzogen . Privatbieter werden gleichgestellt mit Gewerbetreibende , da ein Nachweis nicht eingesehen werden kann .ANGABEN laut Bundesgerichtshof , Musterprozesse !!!!!!

 

 

Als Händler muss ich doch gesetzliche Bestimmungen(wie Garantie,Widerruf u.s.w.) einhalten. Oder irre ich mich da????

 

Es ist doch auch in Ebay zusehen wer Gewerblich ist und wer nicht.

 

Das ist doch sehr dubios oder???

 


 

Hi,

 

Wer als gewerblicher Verkäufer Waren an einen privaten Käufer über den eBay-Marktplatz verkauft, trägt nach § 474 Abs. 2 BGB immer das Versandrisiko. Geht die Ware beim Transport verloren oder wird sie beschädigt, kann der Käufer die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen.

Diese Verpflichtung kann der gewerbliche Verkäufer nach § 475 BGB auch nicht durch abweichende Regelungen in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder sonstige Vereinbarungen mit dem Käufer umgehen.

 

→  http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_vk_8.html

 

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