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Account gesperrt wegen fehlgeschlagener Lastschrift

Folgendes Problem.

Seit mehr als 7 Jahren bin ich Mitglied bei Ebay, r.amann, mit 920 positiven Bewertungen.

Zur Zeit bin ich finanziell auf den Verkauf von angesammelten Dingen per Ebay angewiesen.

Durch besagte Probleme kam es dieses Jahr zu Rücklastschriften bei der Abbuchung der Ebay Verkaufs - Gebühren.
Diese wurden dann aber, direkt nachdem ich die Information erhielt, per Paypal bezahlt.

Die Chronolgie des letzen, maßgeblichen Vorgangs habe ich mal beschrieben.

Sonntag den 20.08.2017 - Rechnung von Ebay über 52,02€

Freitag den 25.08.2017 - Abbuchung des Betrages, Rücklastschrift.

Montag den 28.08.2017 - Zahlung der Gebühren per Paypal

Dienstag den 29.08.2017 - Buchung der Zahlung bei Ebay

Mittwoch den 30.08.2017 - Mitteilung von Ebay, das die Zahlung per Lastschrift abgelehnt wurde.

 

Mittwoch den 06.09.207 - Sperrung des Ebay - Kontos.

Nun wurde mir mitgeteilt das ich: "kein zuverlässiger Kunde mehr" bin.
Des weiteren: "Wir haben Sie außerdem darauf hingewiesen, dass Sie vermeiden sollten, dass weitere Lastschriften fehlschlagen, da Sie sonst dauerhaft vom Handel ausgeschlossen werden. Sie entschieden sich bewusst dafür, diese Warnung zu ignorieren. Sie wussten um die Konsequenzen und haben dennoch nicht dafür gesorgt, dass Ihr Konto gedeckt ist."

Sicherlich habe ich diese "Warnung" erhalten.
Aber mit Sicheheit nicht bewusst ignoriert, vielmehr war es mir nicht möglich für ausreichende Deckung zu sorgen, da zwei Tage zuvor ein anderer Betrag abgebucht wurde.
Finde es schon eine Frechheit mir dies als bewusstes Handeln zu unterstellen.

In dem anscheinend fälschlichen Glauben, das es um Bezahlung der Rechnung geht, habe ich die Gebühren komplett per Paypal gezahlt, wie man oben sieht auch unverzüglich, obwohl nach AGB erst nach 30 Tagen der Verzug eintritt.

Verständlicherweise habe ich darauf hin versucht, über den Kundenservice, eine freischaltung zu erreichen.
Dies wurde mir, nach egal welcher Art der Argumentation, immer wieder verweigert, mit dem Hinweis auf die geltenden AGB's sowie Ebay Grundsätze.

Also habe ich mir die AGB's heruntergeladen, durchgelesen, in den Grundsätzen gesucht, bin nur nicht auf eine Stelle gestoßen, die auch nur anähernd besagt, das nach mehrfachen Lastschriftrücklauf eine 2 jährige Sperre verhängt wird.

Was ich an mehreren Stellen fand, war, was passiert, wenn eine Lastschrift fehlschlägt. Das die Gebühren in höhe von 8€ berechnet werden und natürlich auch die Rechnung bezahlt werden muss.

Wäre ja auch kein Problem, hatte ich ja auch entsprechend so gemacht.

Zu bemerken wäre an dieser Stelle auch noch, das der Lastschrifteinzug lediglich in Deutschland gefordert wird, da es hier einfacher ist diesen durchzuführen.
In allen anderen Ländern bekommen die Mitglieder die Rechnung und haben die Wahl, diese zu überweisen, mit Kreditkarte zu zahlen oder per Paypal.
Lediglich in Deutschland wird gefordert eine Lastschrifterklärung auszustellen.

Auf mehrfaches Nachfragen, wo denn jetzt in den AGB's stünde, das eine 2 jährige Sperre verhängt wird wenn mehrfach der Lastschrifteinzug fehlschlägt, bekam ich dann endlich eine Antwort.

"Auf Ihre direkte Frage, habe ich meine Recherche gestartet und kann Sie nur auf §4 Sanktionen, Sperrung und Kündigung in unseren AGB verweisen."

Zuerst einmal schön das mir die ganze Zeit ein Paragraph der AGB um die Ohren gehauen wird, den man auf nachfragen hin erst einmal recherchieren muss.
Noch besser finde ich, worum es bei dem besagten Paragraphen geht.

Auzug Aus Ebay AGB:

§4 Sanktionen, Sperrung und Kündigung
2.
eBay kann einen Nutzer endgültig von der Nutzung der eBay-Dienste ausschließen (endgültige Sperrung), wenn
? er wiederholt negative Bewertungen oder niedrige detaillierte Verkäuferbewertungen erhalten hat und die Sperrung zur Wahrung der Interessen der anderen Nutzer geboten ist.
? er falsche Kontaktdaten angegeben hat.
? er sein eBay-Konto überträgt oder Dritten hierzu Zugang gewährt.
? er andere Nutzer oder eBay in erheblichem Maße schädigt.
? er wiederholt gegen diese eBay-AGB oder die eBay-Grundsätze verstößt.
? ein anderer wichtiger Grund vorliegt.
Nachdem ein Nutzer endgültig gesperrt wurde, besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung des gesperrten eBay-Kontos oder des Bewertungsprofils.

Zum einen wird hier von einer engültigen Sperrung gesprochen, bei mir geht es aber nur um 2 Jahre, was an anderer Stelle in den Grundsätzen als "zeitlicher Ausschluss" behandelt wird.

Wobei ich gegen keinen der aufgeführten Gründe verstossen habe.

Auf erneutes nachfragen, wurde mir erklärt, das mein Problem unter " ein anderer wichtiger Grund " aufgeführt ist.

Diese Argumentation ist natürlich perfekt.

Heißt auf deutsch, was auch immer Ebay nicht passt kann mit Account Sperrung geahndet werden.
Ist wirklich einer oder mehrere fehlgeschlagene Lastschrifteinzüge, trotz bezahlter Gebühren ausreichend um eine 2 jährige Sperre zu verhängen ?
Ist dies, was ich unter " einem wichtigen Grund " zu verstehen habe ?
Was dann noch in einem Paragraphen zu finden ist, der mit dem anstehenden Problem nicht wirklich was zu tun hat ?

Hätte ich in Folge die Rechnung nicht beglichen, könnte ich das ja noch verstehen.
Aber ich hatte halt nur den großen Fehler gemacht die Rechnung per Paypal zu zahlen, wenn die Lastschrift fehlschlug.

Alle weitere Kommunikation mit dem Service blieb ohne Antwort.

Noch besser waren die anfänglichen Hinweise, das ich betreffend des gesperrten Kontos doch bitte meine Kommunikation über das Ebay Nachrichtensystem senden sollte, um zu verifizieren, das ich es auch bin der schreibt.
Nur leider ist das bei einem gesperrten Account nicht möglich.

Ebenfalls ärgere ich mich darüber, das jede Antwort von einem neuen "Service - Mitarbeiter " verfasst wird.
Dies scheint wohl eher Strategie zu sein, denn meist erhält man mehrfach die gleiche Antwort, die dann auch noch nichts mit der gestellten Frage zu tun hat.

Auch telefonisch, wenn man dann endlich mal die Schwelle des Telefoncomputers überschritten hat, entsteht der Eindruck, das hier lediglich ein Vorleser am anderen Ende sitzt, der mit null Ahnung und Kompetenz vom Bildschirm die Antworten abliest.

Die Ignoranz ist wirklich bemerkenswert.

Ich schreibe diesen Fall, da ich mir wirklich keinen Rat mehr weiss und auch nicht akzeptiern kann, was Ebay versucht hier zu vermitteln.
Natürlich auch in der Hoffnung auf wiederherstellung meines Accounts, da ich wirklich auf diese, wenn auch niedrigen, Einahmen angewiesen bin.

Auch frage ich mich, wie groß der entstandene Schaden doch ist ?
Eine Rechnung wurde umgehend, in der Frist gezahlt.
Ich habe keine Einwände gegenüber der Gebühren, die durch die fehlgeschlagene Lastschrift entstanden sind.
Meine Aktivitäten bei Ebay sind ansdandslos, ohne negative Bewertungen.

Mein Fehler scheint zu sein, das ich deutscher bin und deshalb die sinnlose Auslegung der AGB's zu akzeptieren habe.

Ich hoffe, das sich auf diesem Wege jemand findet, der mir sagen kann wie ich vorgehen kann.
Ich hätte ja auch gerne eine einsprechende Mail an eine obere Stelle als das Call Center geschrieben, leider sind die ja gegen jede Kommunikation abgeschirmt.

Leider ist man ja gezwungen die Monopolstellung von Ebay zu akzeptieren, da es keine annähernd vergleichbare Plattform als Konkurrenz gibt.
Dies sollte aber nicht bedeuten, das eine willkürliche Ausnutzung dieser Monopolstellung legitim ist.


 Da ich offensichtlich auch nicht mehr über meinen Account hier etwas posten kann, musste ich das von dem Account eines Freundes machen.







 



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@derlangelauer schrieb:

Folgendes Problem.

Seit mehr als 7 Jahren bin ich Mitglied bei Ebay, r.amann, mit 920 positiven Bewertungen.

Zur Zeit bin ich finanziell auf den Verkauf von angesammelten Dingen per Ebay angewiesen.

Durch besagte Probleme kam es dieses Jahr zu Rücklastschriften bei der Abbuchung der Ebay Verkaufs - Gebühren.
Diese wurden dann aber, direkt nachdem ich die Information erhielt, per Paypal bezahlt.

Die Chronolgie des letzen, maßgeblichen Vorgangs habe ich mal beschrieben.

Sonntag den 20.08.2017 - Rechnung von Ebay über 52,02€

Freitag den 25.08.2017 - Abbuchung des Betrages, Rücklastschrift.

Montag den 28.08.2017 - Zahlung der Gebühren per Paypal

Dienstag den 29.08.2017 - Buchung der Zahlung bei Ebay

Mittwoch den 30.08.2017 - Mitteilung von Ebay, das die Zahlung per Lastschrift abgelehnt wurde.

 

Mittwoch den 06.09.207 - Sperrung des Ebay - Kontos.

Nun wurde mir mitgeteilt das ich: "kein zuverlässiger Kunde mehr" bin.
Des weiteren: "Wir haben Sie außerdem darauf hingewiesen, dass Sie vermeiden sollten, dass weitere Lastschriften fehlschlagen, da Sie sonst dauerhaft vom Handel ausgeschlossen werden. Sie entschieden sich bewusst dafür, diese Warnung zu ignorieren. Sie wussten um die Konsequenzen und haben dennoch nicht dafür gesorgt, dass Ihr Konto gedeckt ist."

Sicherlich habe ich diese "Warnung" erhalten.
Aber mit Sicheheit nicht bewusst ignoriert, vielmehr war es mir nicht möglich für ausreichende Deckung zu sorgen, da zwei Tage zuvor ein anderer Betrag abgebucht wurde.
Finde es schon eine Frechheit mir dies als bewusstes Handeln zu unterstellen.

In dem anscheinend fälschlichen Glauben, das es um Bezahlung der Rechnung geht, habe ich die Gebühren komplett per Paypal gezahlt, wie man oben sieht auch unverzüglich, obwohl nach AGB erst nach 30 Tagen der Verzug eintritt.

Verständlicherweise habe ich darauf hin versucht, über den Kundenservice, eine freischaltung zu erreichen.
Dies wurde mir, nach egal welcher Art der Argumentation, immer wieder verweigert, mit dem Hinweis auf die geltenden AGB's sowie Ebay Grundsätze.

Also habe ich mir die AGB's heruntergeladen, durchgelesen, in den Grundsätzen gesucht, bin nur nicht auf eine Stelle gestoßen, die auch nur anähernd besagt, das nach mehrfachen Lastschriftrücklauf eine 2 jährige Sperre verhängt wird.

Was ich an mehreren Stellen fand, war, was passiert, wenn eine Lastschrift fehlschlägt. Das die Gebühren in höhe von 8€ berechnet werden und natürlich auch die Rechnung bezahlt werden muss.

Wäre ja auch kein Problem, hatte ich ja auch entsprechend so gemacht.

Zu bemerken wäre an dieser Stelle auch noch, das der Lastschrifteinzug lediglich in Deutschland gefordert wird, da es hier einfacher ist diesen durchzuführen.
In allen anderen Ländern bekommen die Mitglieder die Rechnung und haben die Wahl, diese zu überweisen, mit Kreditkarte zu zahlen oder per Paypal.
Lediglich in Deutschland wird gefordert eine Lastschrifterklärung auszustellen.

Auf mehrfaches Nachfragen, wo denn jetzt in den AGB's stünde, das eine 2 jährige Sperre verhängt wird wenn mehrfach der Lastschrifteinzug fehlschlägt, bekam ich dann endlich eine Antwort.

"Auf Ihre direkte Frage, habe ich meine Recherche gestartet und kann Sie nur auf §4 Sanktionen, Sperrung und Kündigung in unseren AGB verweisen."

Zuerst einmal schön das mir die ganze Zeit ein Paragraph der AGB um die Ohren gehauen wird, den man auf nachfragen hin erst einmal recherchieren muss.
Noch besser finde ich, worum es bei dem besagten Paragraphen geht.

Auzug Aus Ebay AGB:

§4 Sanktionen, Sperrung und Kündigung
2.
eBay kann einen Nutzer endgültig von der Nutzung der eBay-Dienste ausschließen (endgültige Sperrung), wenn
? er wiederholt negative Bewertungen oder niedrige detaillierte Verkäuferbewertungen erhalten hat und die Sperrung zur Wahrung der Interessen der anderen Nutzer geboten ist.
? er falsche Kontaktdaten angegeben hat.
? er sein eBay-Konto überträgt oder Dritten hierzu Zugang gewährt.
? er andere Nutzer oder eBay in erheblichem Maße schädigt.
? er wiederholt gegen diese eBay-AGB oder die eBay-Grundsätze verstößt.
? ein anderer wichtiger Grund vorliegt.
Nachdem ein Nutzer endgültig gesperrt wurde, besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung des gesperrten eBay-Kontos oder des Bewertungsprofils.

Zum einen wird hier von einer engültigen Sperrung gesprochen, bei mir geht es aber nur um 2 Jahre, was an anderer Stelle in den Grundsätzen als "zeitlicher Ausschluss" behandelt wird.

Wobei ich gegen keinen der aufgeführten Gründe verstossen habe.

Auf erneutes nachfragen, wurde mir erklärt, das mein Problem unter " ein anderer wichtiger Grund " aufgeführt ist.

Diese Argumentation ist natürlich perfekt.

Heißt auf deutsch, was auch immer Ebay nicht passt kann mit Account Sperrung geahndet werden.
Ist wirklich einer oder mehrere fehlgeschlagene Lastschrifteinzüge, trotz bezahlter Gebühren ausreichend um eine 2 jährige Sperre zu verhängen ?
Ist dies, was ich unter " einem wichtigen Grund " zu verstehen habe ?
Was dann noch in einem Paragraphen zu finden ist, der mit dem anstehenden Problem nicht wirklich was zu tun hat ?

Hätte ich in Folge die Rechnung nicht beglichen, könnte ich das ja noch verstehen.
Aber ich hatte halt nur den großen Fehler gemacht die Rechnung per Paypal zu zahlen, wenn die Lastschrift fehlschlug.

Alle weitere Kommunikation mit dem Service blieb ohne Antwort.

Noch besser waren die anfänglichen Hinweise, das ich betreffend des gesperrten Kontos doch bitte meine Kommunikation über das Ebay Nachrichtensystem senden sollte, um zu verifizieren, das ich es auch bin der schreibt.
Nur leider ist das bei einem gesperrten Account nicht möglich.

Ebenfalls ärgere ich mich darüber, das jede Antwort von einem neuen "Service - Mitarbeiter " verfasst wird.
Dies scheint wohl eher Strategie zu sein, denn meist erhält man mehrfach die gleiche Antwort, die dann auch noch nichts mit der gestellten Frage zu tun hat.

Auch telefonisch, wenn man dann endlich mal die Schwelle des Telefoncomputers überschritten hat, entsteht der Eindruck, das hier lediglich ein Vorleser am anderen Ende sitzt, der mit null Ahnung und Kompetenz vom Bildschirm die Antworten abliest.

Die Ignoranz ist wirklich bemerkenswert.

Ich schreibe diesen Fall, da ich mir wirklich keinen Rat mehr weiss und auch nicht akzeptiern kann, was Ebay versucht hier zu vermitteln.
Natürlich auch in der Hoffnung auf wiederherstellung meines Accounts, da ich wirklich auf diese, wenn auch niedrigen, Einahmen angewiesen bin.

Auch frage ich mich, wie groß der entstandene Schaden doch ist ?
Eine Rechnung wurde umgehend, in der Frist gezahlt.
Ich habe keine Einwände gegenüber der Gebühren, die durch die fehlgeschlagene Lastschrift entstanden sind.
Meine Aktivitäten bei Ebay sind ansdandslos, ohne negative Bewertungen.

Mein Fehler scheint zu sein, das ich deutscher bin und deshalb die sinnlose Auslegung der AGB's zu akzeptieren habe.

Ich hoffe, das sich auf diesem Wege jemand findet, der mir sagen kann wie ich vorgehen kann.
Ich hätte ja auch gerne eine einsprechende Mail an eine obere Stelle als das Call Center geschrieben, leider sind die ja gegen jede Kommunikation abgeschirmt.

Leider ist man ja gezwungen die Monopolstellung von Ebay zu akzeptieren, da es keine annähernd vergleichbare Plattform als Konkurrenz gibt.
Dies sollte aber nicht bedeuten, das eine willkürliche Ausnutzung dieser Monopolstellung legitim ist.


 Da ich offensichtlich auch nicht mehr über meinen Account hier etwas posten kann, musste ich das von dem Account eines Freundes machen.




 

@derlangelauer 

 

"Mein Fehler scheint zu sein, das ich deutscher bin und deshalb die sinnlose Auslegung der AGB's zu akzeptieren habe."

 

mit Verlaub: aber das ist eine schwachsinnige Argumentation

 

Du hast IMMER die AGB zu akzeptieren, wenn Du etwas nutzt - man darf sich sogar VOR der Anmeldung die AGB durchlesen, und wenn  diese Dir nicht gefallen, mußt Du Dich nicht anmelden

 

Du bist auch nicht gezwungen, diese Plattform überhaupt zu nutzen - es gibt auch noch diverse andere Möglichkeiten, überflüssigen Kram loszuwerden ... sei es online, sei es "stationär" auf dem Flohmarkt, sei es über diverse Anzeigenblättchen (bzw. den DHD z.B. gab es schon VOR eBay, man konnte also auch vor etlichen Jahren schon verkaufen ...) ... aber vergiss bitte nicht die AGB zu lesen ...

 

zu Deinem selbstverschuldeten Problem: Dir sollte bekannt sein, dass die eBay-Gebühren zu einem bestimmten Zeitpunkt im Monat abgebucht werden, Dir sind auch die Gebühren bekannt, welche zu zahlen sind, und was passiert, wenn eBay die Gebühren nicht einziehen kann, dementsprechend sollte man also tunlichst zusehen, dass das Konto / die KK in der entsprechenden Höhe gedeckt ist

 

einmal lässt es eBay sich auch noch gefallen, aber wenn die Gebühren dann öfters nicht eingezogen werden können, ist nunmal Schicht im Schacht

 

ich persönlich finde es auch keine Frechheit von eBay, sondern eher von Dir, wenn Du hier jetzt einen auf armer Verkäufer machst, dem der böse "Monopolist" sein Konto gesperrt hat, weil er es gewagt hat, die ihm zustehenden Gebühren einziehen zu wollen

 

btw: ja, Du hast mit Deiner Anmeldung hier sogar akzeptiert, dass eBay Dich jederzeit ohne einer Angabe von Gründen binnen 14 Tagen von der Plattform entfernen kann - auch das steht klar und deutlich in den AGB, sogar schon zum Zeitpunkt meiner Anmeldung hier

 

ich weiss im übrigen auch nicht, wie Du auf eine 2-jährige Sperre kommst, steht das wirklich in der Nachricht? im allgemeinen ist diese nämlich bei solchen Vergehen  fristlos = endgültig

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder