26-09-2012 11:10
Hallo zusammen,
Uns gehts im Moment darum, ob wir wegen Erstattung der Umsatzeinbußen, Einstellgebühren, Shopgebühren usw. einen Anwalt einschalten sollen
§ 19 Haftungsbeschränkung
1.
Gegenüber Unternehmern haftet eBay für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit eBay, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet eBay für jedes schuldhafte Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.
2.
Gegenüber Verbrauchern haftet eBay nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Schuldnerverzugs oder der von eBay zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung haftet eBay jedoch für jedes schuldhafte Verhalten ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
3.
Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von eBay, ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
4.
Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellte oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von eBay.
5.
Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gegenüber Unternehmern oder Verbrauchern gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch eBay und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.
Ob sich das Nachweisen lässt, kann dir ein ANwalt im Erstgespräch erläutern.
Ohne gute RV würde ich die Finger davon lassen