20-08-2019 08:18
Hallo alle zusammen,
soeben bin ich eine 30-tägige Probemitgliedschaft für eBay Plus eingegangen. Jedoch wurden mir direkt 19,90€ von meinem Paypal-Konto abgebucht. Ich verstand unter "30-tägige Probemitgliedschaft und danach 19,90€ jährlich" eigentlich, dass ich eBay Plus 30 Tage kostenfrei testen kann und dann erst die 19,90€ gebucht werden.
Eine E-Mail an den Kundenservice ist bereits raus. Falls ich mein Geld nicht zurück erhalte muss die E-Mail wohl leider zur Geschäftsführung wandern.
Hatte jemand von Euch schon mal dieses Problem?
Liebe Grüße und schönen Tag noch,
Anna-Lena
@leniikunz schrieb:Hallo alle zusammen,
soeben bin ich eine 30-tägige Probemitgliedschaft für eBay Plus eingegangen. Jedoch wurden mir direkt 19,90€ von meinem Paypal-Konto abgebucht. Ich verstand unter "30-tägige Probemitgliedschaft und danach 19,90€ jährlich" eigentlich, dass ich eBay Plus 30 Tage kostenfrei testen kann und dann erst die 19,90€ gebucht werden.
Eine E-Mail an den Kundenservice ist bereits raus. Falls ich mein Geld nicht zurück erhalte muss die E-Mail wohl leider zur Geschäftsführung wandern.
Hatte jemand von Euch schon mal dieses Problem?
Liebe Grüße und schönen Tag noch,
Servus @leniikunz
Leider ist es so,
dass es hier immer wieder Anfragen zu Ebay-plus gibt.
Ich bin übrigens immer erstaunt,
wie unglaublich blind Verbraucherschützer auf dem Auge "Ebay" sind.
Wahrscheinlich einfach zu kompliziert.
Vor einiger Zeit gab es ein Angebot zu Ebay plus,
in dem die Leute zwischen einem 30-tägigen Probeabo oder einem Gutschein ohne kostenlose Probezeit wählen konnten...
haben viele nicht unterschieden,
den Gutschein haben wollen und sozusagen falsch geklickt.
Aktuell sehe ich in dem Feld mit dem Ebay-Plus-Bettelbalken der Ebay-Plus-Werbung zwei Schaltflächen.
Schaltfläche 1 "Jetzt das Plus erleben",
Schaltfläche 2 "ODER 30 Tage kostenlos testen".
Wenn es also ein ODER gibt,
vermute ich,
die erste Schaltfläche ist NICHT das kostenlose Angebot.
Einen Widerruf (bei Ebay wohl irgendwie ins Nichts) kannst Du natürlich trotzdem erklären.
Die Bedingungen dafür solltest Du in einer E-Mail erhalten haben.
Eigentlich.
Der Geschäftsführer wird Deine E-Mail vermutlich nie erhalten...geschweige denn verstehen.
Aber das ist ein ganz anderes Thema