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Ich habe ein Auto Versteigert.Bei dem Übergabegespräch bin ich 100.-Euro gegenüber dem Ersteigerungs

betrag runter gegangen.Die Gebühren sind berechnet des Ersteigerungsbetrag.Kann ich den entsprechenden Betrag also niedrigere Verkaufsgebühren durch meinen nachlass von e-Bay zurückbekommen und wenn ja wie?bzw an wen muß ich mich wenden.

 

Für eine Antwort wäre ich dankbar.

 

Vielen Dank

 

Tenniswolf1

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Anonymous
Nicht anwendbar

@tenniswolf1 schrieb:

betrag runter gegangen.Die Gebühren sind berechnet des Ersteigerungsbetrag.Kann ich den entsprechenden Betrag also niedrigere Verkaufsgebühren durch meinen nachlass von e-Bay zurückbekommen und wenn ja wie?bzw an wen muß ich mich wenden.

 

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Tenniswolf1


@tenniswolf1

 

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