21-02-2016 17:33
betrag runter gegangen.Die Gebühren sind berechnet des Ersteigerungsbetrag.Kann ich den entsprechenden Betrag also niedrigere Verkaufsgebühren durch meinen nachlass von e-Bay zurückbekommen und wenn ja wie?bzw an wen muß ich mich wenden.
Für eine Antwort wäre ich dankbar.
Vielen Dank
Tenniswolf1
@tenniswolf1 schrieb:betrag runter gegangen.Die Gebühren sind berechnet des Ersteigerungsbetrag.Kann ich den entsprechenden Betrag also niedrigere Verkaufsgebühren durch meinen nachlass von e-Bay zurückbekommen und wenn ja wie?bzw an wen muß ich mich wenden.
Für eine Antwort wäre ich dankbar.
Vielen Dank
Tenniswolf1
Nein, Rabatte sind Dein Privatvergnügen und nicht erstattungsfähig.