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Negative Bewertung zu unrecht erhalten. eBay stellt sich quer.

Hallo eBay Community,

 

ich habe als Verkäufer leider eine negative Bewertung erhalten. Diese wollte ich natürlich vom eBay support gelöscht haben, leider stellen die sich mit nicht nachvollziebaren Ausreden quer.

 

Im Detail geht es um 2 Autoreifen ( 142401489094 ) welche laut Käufer kein Profil mehr aufweisen. Diese haben jedoch laut Autkionsbildern und Beschreibung noch ca. 3 mm Restprofil. Dies wiederum ist deutlich anhand der Fotos zu erkennen. (Reifenverschleissanzeige) (siehe Anhang).

 

Der eBay support ist der Meinung, dass er die negative Bewertung nicht löschen kann da es gegen die Grundsätze von eBay verstösst ?! (welcher Grundstatz ist hierfür verantwortlich?) Weiterhin sieht man laut eBay support nicht wieviel Profil noch vorhanden ist. Dies ist jedoch deutlich erkennbar! (Reifenverschleissanzeige = 1,6mm) auf dem Foto ist noch ca. die doppelte Profiltiefe zu erkennen. 

 

Zur Problemklärung und um eine negative Berwertung zu vermeiden, habe ich dem Käufer angeboten den Kaufbetrag von 1 Euro zurück zu überweisen. Keine Reaktion..

Ich habe einen Antrag zur Änderung der Bewertung gestellt. Ist noch offen wird aber wahrscheinlich ohne Reaktion verstreichen.

 

Wie kann es sein, dass ich als Verkäufer hier willkürlichen Bewertungen ausgesetzt bin?

Warum wird dem Käufer ohne Rückfrage und beachtung der Tatsachen (Bilder aus Auktion) einfach recht gegeben?

 

Ich bin seit 2002 eBay mitglied und habe über 700 durchwege postive Bewertungen erhalten. Der Käufer hingegen hat ca 40 Bewertungen teils neutral. Weiterhin hat er mich nach Auktionsende darauf gedrängt einen günstigern Versand anzubieten. Als ich ihm sagte das dies nichht möglich ist wurde er zornig und hatte bereits zu diesem Zeitpunkt gemeint das dies eine Verarsche ist.

 

 

Welche Möglichkeiten habe ich noch um dieser Ungerechtigkeit Gehör zu verschaffen ?

 

 

VG

 

 

 

Gesamtes Thema betrachten

Die Bilder der Reifen sagen garnix aus, wer von "uns" weiss schon, was du dem Käufer wirklich geliefert hast ?

Doch "vielleicht" andere Reifen ?

Außerdem betrifft das Urteil des OLG einen "gewerblichen Verkäufer".

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