25-04-2017 18:41
Hallo.
Ich habe das Geschäft meiner Frau übernommen. Vermutlich ist der Inhaberwechswel des Kontos schwierig, ich möchte aber auf jeden Fall den Nutzernamen bei ebay weiter nutzen. daher meine Frage: Wenn meine Frau das Konto löscht ist dann der Nutzername sofort wieder frei oder für längere Zeit gesperrt?
Grüße
Wer markiert hier eigentlich Sachen als Beantwortet, die nicht wirklkich beantwortet sind? 😉
@pinkfant schrieb:Hallo.
Ich habe das Geschäft meiner Frau übernommen. Vermutlich ist der Inhaberwechswel des Kontos schwierig, ich möchte aber auf jeden Fall den Nutzernamen bei ebay weiter nutzen. daher meine Frage: Wenn meine Frau das Konto löscht ist dann der Nutzername sofort wieder frei oder für längere Zeit gesperrt?
Grüße
Wen deine Frau ihre Nutzernamen ändert, dann bleibt der alte Nick so lange gesperrt wie man den Account noch darunter aufrufen kann. Das ist in der Regel so lange der Fall wie das Symbol für die Namensänderung angezeigt wird, also ca 30 Tage. Danach kannst du deinen Nutzrnamen auf den alten Nick deiner Frau ändern.
Solltet ihr allerdings Stammkunden haben werden die sich eventuell wundern, wieso sich die Zahl der Bewertungen plötzlich geändert hat.
Ich kenne jetzt den Hintergrund deiner Frage nicht, aber solange es nicht um die Anmeldedaten bei ebay geht sondern "nur" um die Angaben im Impressum kannst du das auch so auf dich abändern. Dann meldet sich deine Frau bei ebay und lässt dich als Anrufberechtigten im Account eintragen, schon kannst du auch gegenüber ebay und dem Support für den Account auftreten.
Der einzige Schönheitsfehler daran ist,daß natürlich die Daten deiner Frau rausgehen,wenn ein Käufer (oder das Finanzamt 😉 ) die Anmeldedaten des Accounts bei ebay anfragt. Und natürlich steht der Name auch immer noch auf den ebay-Rechnungen.
Was für eine Unternehmensform ist das denn? Bei Einzelunternehmern ist die Änderung des Inhabers bei ebay tatsächlich etwas schwierig, weil der ebay-Account grundsätzlich personenbezogen geführt wird, wobei ich auch das schon geschafft habe. Dazu braucht es aber tatsächlich einen Kaufvertrag für das Unternehmen, idealerweise einen notariell beglaubigten. Bei z.B, einer GmbH dagegen ist das einfach, weil da nur der Geschäftsführer wechselt, die Person aber weiterhin der "Herr GmbH" bleibt. .