28-08-2019 13:05
Hallo!
Habe im September `19 einen Bürostuhl erworben. Wie lange darauf Garantie ist weiss ich nicht genau. Habe hier irgendwo was von 2 Jahren gelesen? Aber zumindest ein Jahr Garantie ist drauf. Der Stuhl ist kauptt, ich kann ihn so nicht nutzen. Nun schreibe ich schon bestimmt eine Woche mit dem verkäufer hin und her.
Er sieht das nicht ein...
Er will das ich einen neuen Stuhl kaufe und er gibt mir 10 Euro Rabatt, was ich als Witz auffasse! Und wenn er mir mehr Rabatt geben würde muss ich Porto selber zahlen! Was auch ca. 10 Euro wären, schreibt er!
Bin ich zu blond oder ist es nicht sogar eigentlich so:
Im Garantiefall zahle ich nichts? Reparatur ist Sache des Verkäufers. Kann man es nicht reparieren, was er meint, dann muss er mir doch Ersatz zukommen lassen, richtig? Das scheint er nicht zu wollen.
Frage ist: Was kann ich da nun tun? EBAY selbst anschreiben scheint hier nirgendwo zu gehen... Beim Artikel selbst kann ich nur den Verkäufer kontaktieren, was ich ja getan habe!
Oder verhält sich das Ganze sogar so, dass der Verkäufer im recht wäre? Was ich gar nicht glauben könnte!
Freue mich, wenn mir geholfen werden kann!
Danke
thilobrandy77 schrieb:Hallo!
Habe im September `19 einen Bürostuhl erworben. Wie lange darauf Garantie ist weiss ich nicht genau. Habe hier irgendwo was von 2 Jahren gelesen? Aber zumindest ein Jahr Garantie ist drauf. Der Stuhl ist kauptt, ich kann ihn so nicht nutzen. Nun schreibe ich schon bestimmt eine Woche mit dem verkäufer hin und her.
Er sieht das nicht ein...
Er will das ich einen neuen Stuhl kaufe und er gibt mir 10 Euro Rabatt, was ich als Witz auffasse! Und wenn er mir mehr Rabatt geben würde muss ich Porto selber zahlen! Was auch ca. 10 Euro wären, schreibt er!
Bin ich zu blond oder ist es nicht sogar eigentlich so:
Im Garantiefall zahle ich nichts? Reparatur ist Sache des Verkäufers. Kann man es nicht reparieren, was er meint, dann muss er mir doch Ersatz zukommen lassen, richtig? Das scheint er nicht zu wollen.
Frage ist: Was kann ich da nun tun? EBAY selbst anschreiben scheint hier nirgendwo zu gehen... Beim Artikel selbst kann ich nur den Verkäufer kontaktieren, was ich ja getan habe!
Oder verhält sich das Ganze sogar so, dass der Verkäufer im recht wäre? Was ich gar nicht glauben könnte!
Freue mich, wenn mir geholfen werden kann!
Danke
ich gehe mal davon aus, dass Du September 2018 gekauft hast, bedeutet, der Kauf ist fast 1 Jahr her
Du hast 2 Jahre Gewährleistung beim Händler, allerdings tritt ab 6 Monate nach Erhalt die Beweislastumkehr in Kraft, bedeutet: Du müsstest ggf. nachweisen, dass der Stuhl bereits bei Erhalt den Defekt aufgewiesen hat
die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, er kann, muss aber keine Garantie auf die Artikel geben