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ausgewiesene MwSt. auf ebay- Rechnungen ab 01.05

Da nun ab dem 01.05 auf eBay Rechnungen die MwSt. ausgewiesen wird müsste es ja heissen das

sog. "kleinunternehmer" die keine MwSt. absetzen können nun ab dem 01.05.2018 ganz einfach mal

19% mehr Gebühren haben als vorher - richtig ?

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Hallo @vincorp_2012,

 

das ist so leider falsch.

 

Vorher warst Du verpflichtet eine elektronische Leistung vom EU-Ausland, hier in Deutschland erbracht, mit 19% Umsatzsteuer bei

Deinen Umsatzsteuererklärungen anzugeben und dann auch abzuführen. Das hat mit der Kleinunternhmerregelung nichts zu tun.

Solltest Du, da keine Umsatzsteueridentnummer hinterlegt wurde, Umsatzsteuer in Luxemburg abgeführte haben( Bruttorechnung von eBay), bewirkt das nur eine Erhöhung der abzuführenden Umsatzsteuer (da Umsatzsteuer auf luxemburger Umsatzsteuer)

 

Stand demnächst:

19 % Umsatzsteuer stehen auf der Rechnung und werden von eBay Deutschland GmbH abgeführt. Du musst diese als Kleinunternehmer nur zahlen und kannst sie nicht als Vorsteuer gegenrechnen.

 

Grundsätzlich bleibt für Dich geldmäßig also alles gleich, die Arbeit für die Steuererklärung wird weniger.

 

Nähere Auskünfte bitte bei deinem helfenden steuerberatenden Beruf erfragen oder selbst im Umsatzsteuergesetz (glaube §13b) nachlesen.

 

Grüße

moebel-halser

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