23-04-2019 11:13
Hallo und guten Morgen,
wie kann ich die eMailanschrift des Käufers sehen um eine Paypalzahlung anzufordern ?
Grüße improgirl
Die bei ebay hinterlegte Mail-Adresse nützt Dir gar nichts. Die muss nämlich nicht zwingend auch die Paypal-Adresse des Käufers sein.
Wenn Du unbedingt Paypal-Gebühren zahlen und 180 Tage Käuferschutz gewähren willst, dann muss der Käufer Dir seine Paypal-Adresse schon selbst mitteilen.
die PP Zahlung, muss über Ebay laufen
btw
bei 400 beendeten / aktuellen Angeboten
der hohen Anzahl der Neuwaren, könnte jemand auf die Idee kommen, das das kein privates Angebot mehr ist
du hast das hohe Risiko einer Abmahnung.....
die kommt unvorbereitet ohne Vorwahrung und fängt meist im 4-stelligem Eurobereich an
zudem :
“Neu. Räumungsverkauf wegen Ladenumbaus.
nur damit du dich nicht mehr so schreckst, wenn so eine Post im Briefkasten liegt ......