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0 cent Auktion auch beim Wiedereinstellen

Guten Morgen,

habe anlässlich der 0 cent Auktion für heute und morgen für Artikel die über einen Euro liegen ein paar Sachen über "Wiedereinstellen" eingestellt und dafür die reg. Verkaufsgebühren berechnet bekommen. 😞

Hab ich etwas falsch verstanden oder muss jetzt jedes Angebot erst neu , wie beim ersten mal eingestellt werden?

LG und schönes Wochenende

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Meinst Du Deine wiedereingestellten 1,00 € Auktionen?

 

Da wird eine Angebotsgebühr berechnet.

 

Die Preisaktion gilt nur für Angebote mit einem Startpreis ab 1,01 € !!

 

Beim ersten Mal "Wiedereinstellen" werden doch keine ERNEUTEN Gebühren fällig. Selbst wenn TE jetzt den Artikel neu einstellt bleiben die Gebühren der ersten Aktion erhalten.

 

??? Scheint mir Jacke wie Hose zu sein. ???

Oh Moin grimmi . . . . danke, 😉

habe gerade Dein Post gelesen.

Dann man Asche auf mein Haupt,

der sicherere Weg wäre dennoch über Ähnlichen,

wenn da nicht die miesen Sterchen wären . .  .

>Ich habe " Nichtverkaufte  Artikel" über den Dropdown Button "Wiedereinstellen " eingestellt.

 

Dann hatte ich Dich ja richtig verstanden.

Die Artikel stammten aus vorherigen Tagen

und somit entstehen beim Wiedereinstellen Gebühren.

Du hättest lediglich über Einen ähnlichen Artikel verkaufen einzustellen brauchen,

dann wäre die Gebühren NICHT angefallen

 

>Äh, ich ziehe die nicht selbst, die wachsen einfach oder siehst DU eine Plantage?

Und wo steht das,  es nicht gestattet ist ?

 

Egal, Du verkaufst Pflanzen, in der Hoffnung Gewinn zu machen.

Ob sie dort von allein wachsen

oder Du sie explizit angeplanzt hättest,

ist in dem Fall egal.

Du darfst dauerhaft als privater VK

nicht gleiche Artikel der gleichen Rubrik veräussern.

 

 

Moin....

 

Wofür gilt die Preisaktion?

 

Die Preisaktion gilt auch für Angebote, die wiedereingestellt werden. Wenn das wiedereingestellte Angebot verkauft wird, bekommen Verkäufer keine Erstattung der Angebotsgebühr, weil diese ja nicht gezahlt wurde.

 

http://pages.ebay.de/promos/0IF_120714/index.html

 

 

 

Es wird an den Mindeststandards scheitern. TE sollte mal ins Verkäufercockpit schauen.

 

 

Ja, und wenn du wieder einstellst, dann musst du bezahlen.

Mache es dir doch einfach und klicke bei den nichtverkauften Artikeln auf ähnliche Artikel verkaufen.

Dann kannst du alles überarbeiten, musst es aber nicht, und stellst es ein.

Dann sollte es kostenfrei eingestellt werden, war bei jedenfalls so; nicht heute, vor längerer Zeit mal.

Hallo Iwi

Re:

Und der Verkauf selbstgezogener Pflanzen

ist DIR, als privater VK, ebenfalls nicht gestattet,

das ist nur Gewerblichen vorbehalten . . .

 

 

Äh, ich ziehe die nicht selbst, die wachsen einfach oder siehst DU eine Plantage?

Und wo steht das,  es nicht gestattet ist ?

Ich habe " Nichtverkaufte  Artikel" über den Dropdown Button "Wiedereinstellen " eingestellt.

Und der Verkauf selbstgezogener Pflanzen

ist DIR, als privater VK, ebenfalls nicht gestattet,

das ist nur Gewerblichen vorbehalten . . .

"gesetzlich zustehende Garantie"

"Denn das neue EU-Recht sieht eine einjährige Garantie"

 

würdest du uns mal bitte dieses gesetz zeigen, also einen link dahin geben?

wir hier im forum suchen schon seid jahren nach diesem gesetz bzw. eu-recht :^O

 

 


Esprit , Fritzbox AVM WLAN, Adidas ,Zeitschriften Finanztest  , Focus ...

 

Und das ist nicht erlaubt

Nennt man Keywordspamming

Moin

habe ich Dich richtig verstanden?

Du hast bereits eingestellte Artikel

über Wiedereinstellen heute eingestellt

und es wurde Dir etwas berechnet?

Das wäre auch korrekt.

Du musst NEU einstellen, nicht auf  WIEDEREINSTELLEN klicken . . . .

Die Sterne werden wohl sein.

Oder hast du den Turbolister genommen?

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