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Abgeschlossener Kaufvertrag - Käufer sagt paypal und ebay: unauthorisierter Zugriff auf Konto, Geld wurde zurück überwiesen. Was nun?

Hallo, ich habe momentan folgendes Problem mit 2 Käufern:

Ich habe Artikel eingestellt, die von den 2 Käufern gekauft wurden.

 

1. Der erste Käufer hat mir einen Sofortkauf eines Artikels vorgeschlagen (200€). Ich willigte ein und er hat sie auch gekauft. Transaktion verlief reibungslos, Geld kam an und die Ware wurde verschickt und angenommen (es handelt sich hierbei um ein virtuelles Gut). Am Montag allerdings meldete er Paypal, er habe nichts davon gewusst, da ein unauthorisierter Zugriff vorlag und hat Käuferschutz beantragt. Das Geld, was er überwiesen hat, wurde also zwangsläufig zurückgebucht. Ich habe Screenshots von dem "Versand" (also dass das Gut auch bei ihm angekommen ist, er habe dies auch bestätigt), von dem Artikel und von meinen Nachrichten Paypal zur Verfügung gestellt. Ich habe dem Käufer eine Nachricht hinterlassen, weshalb er das gemacht hat, er meinte aber, es habe sich jemand in seinen Account gehackt und habe dann Artikeln bestellt, von der er nichts wusste. Seltsamerweise hat er am Tag davor auch ähnliche Artikel gekauft. Den Auszug seiner Bewertungen und die bestellten Artikeln habe ich auch Paypal zur Verfügung gestellt.

 

2. Der zweite Käufer hat zwei Artikeln ersteigern können. Das verlief genauso: Kaufvertrag kam zustande, Käufer hat das Geld überwiesen und ich habe die Artikeln dann verschickt. Auch diese Person meldete sowohl Paypal als auch Ebay über einen unauthorisierten Zugriff aufs Konto. Geld wurde also zurück überwiesen, und auch in diesem Fall musste ich Screenshots hochladen, welches ich Paypal zur Verfügung gestellt habe. Und als ich den Käufer nach dem Grund für die Aktion fragte, meinte er auch, dass sein Account gehackt wurde, allerdings habe er es angeblich bereits Ebay und seiner Hausbank? informiert und will auch Anzeige erstatten gegen den "Hacker".

 

Meine Frage: Unterliege ich hier dem Verkäuferschutz? Bekomme ich das Geld wieder? Und wenn nicht, kann ich dann Schadensersatz verlangen? Die Ware wird ja leider nie wieder zu mir zurückgelangen, weil die Ware an einem "Unbekannten" geschickt wurde und weil es eine virtuelle Ware ist (um genauer zu sein handelt es sich hierbei um virtuelle Sammelkarten).

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