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Abmahnung und Unterlassungserklärung aufgrund Markenrechtsverletzung von Swarovski. Wer kennt das?

Hallo. Wer von euch hat schon einmal von einem Rechtsanwaltsbüro im Auftrage der Firma Swarovski eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung erhalten, weil er im Text im Zusammenhang mit einer Konplott Kette den Markennamen Swarovski genannt hat und Erfahrungen damit gemacht? Es handelt sich um einen Privatverkauf. Danke für eure Antworten.

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@mikey200069@  schrieb:

Hallo. Wer von euch hat schon einmal von einem Rechtsanwaltsbüro im Auftrage der Firma Swarovski eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung erhalten, weil er im Text im Zusammenhang mit einer Konplott Kette den Markennamen Swarovski genannt hat und Erfahrungen damit gemacht? Es handelt sich um einen Privatverkauf. Danke für eure Antworten.


 

 

Ohne Anwalt wist du nicht weiterkommen,es gibt Fristen zu beachten,die sehr kurz sind,meist nur 3 Tage. Die kann nur ein Anwalt umgehen bzw. beinflussen. Zudem kommt noch,dass die meisten Unterlassungserklärungen so formuliert sind,dass dir schnell ein "Strick" draus gedreht werden kann,wenn du sie blindlinks unterschreibst.Der Anwalt weiß,wie was in deinem Sinn zu formulieren ist ,was auch vor Gericht Bestand hat.

 

Aber noch etwas-(ich will nicht Lehrmeister spielen,aber dich doch darauf hinweisen)

 

In deinem Angebot hast du gleich 2 Fehler gemacht,worauf scheinbar die Abmahnung zurück zu führen ist.

1.Du hast den Namen Swarovski zwar in der Artikelbeschreibung verwendet, aber warum nicht in der direkten Artikelbeschreibung, wenn du da doch schon so ausführlich den Ring (...RING BY Miranda Konstantinidou)und die anderen Schmuckstücke in Größe, Länge und Farbe beschrieben hast.

Da wäre es doch wohl passend gewesen auch die Swarovski-Steine zu erwähnen,wenn das Schmuckstück sie besitzt.( Vermisse ich im übrigen in all deinen Schmuckangeboten,die den Namen in der Überschrift haben...)

 

Natürlich mußt du -da kommen wir zum 2. Fehler- auch explizit erwähnen, dass der Name markenrechtlich geschützt ist und nur Verwendung findet, da er das Angebot beschreibt.( so oder so ähnlich formuliert)

Es ist völlig egal,ob es sich um privaten oder geschäftlichen Verkauf handelt,glaub mir,ich habe das letztes Jahr durchgemacht..zwar nicht mit Swarovski,aber mit einem anderen Markenprodukt.

 

Noch ein kleiner Tipp: Paß auf,dass du nicht noch eine weitere Abmahnung kassierst wegen ------Unlauterem Wettbewerb->Irreführende geschäftliche Handlungen ->irreführende Werbung--- ,da du in einigen Angeboten in der Artikelkbezeichnung schreibst....(gross XXL) ...(Paket)... in weiteren Auktionen! ! , aber nur Einzelteile anbietest.

 

Falls du deinen Accaunt weiter nutzen willst,überarbeite deine Angebote.

Ich habe meinen nach dem ganzen SCH... dicht gemacht.

Viel Glück und starke Nerven!!

 

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