02-09-2019 20:38
Hallo zusammen,
ich habe von März bis bis jetzt unsere Schallplattensammlung (200 Stück) über Ebay verkauft.
Nun werde ich durch die Kanzlei Schröder abgemahnt, ich wäre ein gewerblicher Verkäufer.
Ich habe sonst immer gelegentlich etwas auf Ebay gekauft und auch verkauft und das seit über 18 Jahren.
Nun war es aufgrund der Sammlungsauflösung etwas geballt.
Bin nun etwas ratlos, was ich machen soll ?
Die Forderung des Anwalts einfach zahlen oder für teures Geld selbst einen Anwalt einschalten ?
Sehr viel verdient habe ich mit dem Verkauf der Platten nicht. Einen Anwalt kann ich mir eigentlich
garnicht leisten. Und die Zahlung an den Anwalt Schröder geht finanziell auch nicht.
Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen gesammelt und einen Rat für mich.
Vielen Dank.
@wilma*feuerstein Sollst du auch eine Unterlassungserklärung unterschreiben? Mach das erstmal nicht!
Um zu reagieren mußt du aber unbedingt die Fristen einhalten. Wende dich an einen Fachanwalt und laß dich beraten. Der RA Schröder wird mit Sicherheit auch das FA einschalten wenn er dir Gewerblichkeit vorwirft und dann kann es arbeitsintensiv und sehr zeitaufwändig werden.
Wie schon geschrieben wurde, sollte der Vorwurf der Gewerblichkeit sich nicht bestätigen muß der RA Schröder für deine Kosten aufkommen.
Mal was anderes, ist das eine seriöse Kanzlei? Nicht das da ein "Spaßvogel" abkassieren möchte!