02-09-2019 20:38
Hallo zusammen,
ich habe von März bis bis jetzt unsere Schallplattensammlung (200 Stück) über Ebay verkauft.
Nun werde ich durch die Kanzlei Schröder abgemahnt, ich wäre ein gewerblicher Verkäufer.
Ich habe sonst immer gelegentlich etwas auf Ebay gekauft und auch verkauft und das seit über 18 Jahren.
Nun war es aufgrund der Sammlungsauflösung etwas geballt.
Bin nun etwas ratlos, was ich machen soll ?
Die Forderung des Anwalts einfach zahlen oder für teures Geld selbst einen Anwalt einschalten ?
Sehr viel verdient habe ich mit dem Verkauf der Platten nicht. Einen Anwalt kann ich mir eigentlich
garnicht leisten. Und die Zahlung an den Anwalt Schröder geht finanziell auch nicht.
Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen gesammelt und einen Rat für mich.
Vielen Dank.
Wie soll man dir hier irgendetwas raten, wenn man im Prinzip so gut wie gar nichts über deinen Fall weiß? Z. B.: wieviel verlangt der Anwalt für die Abmahnung? Wie hoch beziffert der Anwalt den Gegenstandswert in seiner Kostennote? Wer ist der Aktivlegitimierte der Abmahnung? Wegen was bzw. welcher konkreter Verkäufe erfolgte die Abmahnung? Wird von dir neben der Begleichung der Kostennote noch die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung gefordert und wenn ja, zu was verpflichtet sie dich?
Eins ist klar: wenn du einen Anwalt in der Sache einschaltest, dann wirst du sicherlich nichts einsparen. Wenn du entsprechende Voraussetzungen mitbringst, kannst du für eine anwaltliche Beratung auch Beratungshilfe beantragen.
@peterkurer
Mit etwas Glück musst du dann garnichts zahlen, wenn die Abmahnung unberechtigt ist.
Außer den eigenen Anwalt - den muss sie dennoch bezahlen und käme dann unterm Strich auf den gleichen Betrag.
@wilma*feuerstein Sollst du auch eine Unterlassungserklärung unterschreiben? Mach das erstmal nicht!
Um zu reagieren mußt du aber unbedingt die Fristen einhalten. Wende dich an einen Fachanwalt und laß dich beraten. Der RA Schröder wird mit Sicherheit auch das FA einschalten wenn er dir Gewerblichkeit vorwirft und dann kann es arbeitsintensiv und sehr zeitaufwändig werden.
Wie schon geschrieben wurde, sollte der Vorwurf der Gewerblichkeit sich nicht bestätigen muß der RA Schröder für deine Kosten aufkommen.
Mal was anderes, ist das eine seriöse Kanzlei? Nicht das da ein "Spaßvogel" abkassieren möchte!
Du hast ne Menge Artikel in den letzten 12 Monaten verkauft - nicht alle sind bewertet worden:
Wie lautet die (genaue) Begründung der Kanzlei?
Dir wird genau aufgeführt was beanstandet wird - DAS ist der Punkt um den Du Dich kümmern musst.....
Es geht jetzt nicht was Du mit Deinen Verkäufen verdient hast - es geht darum ob Du mit Deinem Handelsvolumen die Grenze eines Privatverkäufers überschritten hast......
andauernder Verkauf ist ein Anhaltspunkt der durch die Platten noch unterstrichen wird.
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Hallo @wilma*feuerstein
Such dir einen Anwalt der sich mit Abmahnungen auskennt.
Mit etwas Glück musst du dann garnichts zahlen, wenn die
Abmahnung unberechtigt ist.
Gruß
wilma*feuerstein
Hier kannst du wegen der Kosten auch nachfragen. Gar nichts tun ist keine gute Idee!
https://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-privatverkauf-ebay-sammlung.htm