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Abmahnung

ACHTUNG!!! Der gewerbliche ebay-Verkäufer "vinyl-direct" Christopher Preußel hat es sich zur Aufgabe gemacht in Zusammenarbeit mit einem Anwalt, Lutz Schroeder aus Kiel, privaten Vinyl-Schallplatten-Anbietern eine Abmahnung zu schicken.
In der wird man genötigt eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben in Zukunft keine Artikel mehr auf ebay anzubieten, Zudem werden Kosten von über 600 EURO sofort fällig. Sollte man dem nicht nachkommen wird geklagt, und dann wird es richtig unangenehm und teuer! Man muß innerhalb kurzer Zeit aktiv werden sonst nimmt die Sache tatsächlich seinen unangenehmen Lauf. Das Problem ist, wenn man sich selbst einen Anwalt nimmt kostet es ebenfalls, und selbst eine Rechtsschutzversicherung übernimmt bei Abmahnungen keine Kosten.


Das nächste Problem ist das es schwer wird einen rein privaten Verkauf nachzuweisen da es hier keine klare Richtlinie gibt und diese fließend ist. Das heißt das bei einem Verfahren Richter unterschiedlich entscheiden können. Schon bei einen regelmäßigen Verkauf von 10 Artikeln im Monat kann dies schon als gewerblich ausgelegt werden.


Hier geht es dem Verkäufer "viny.direct" auch nicht um Konkurrenz sondern einzig und allein darum mit dem Anwalt Lutz Schroeder zusammen Kasse zu machen. Man hat hier nämlich eine lohnende Einnahmequelle auf Kosten privater Anbieter gefunden. Es wird auch nicht im Vorfeld gewarnt, sondern es werden über einen Drittnamen Testkäufe getätigt um an die Adressen der Verkäufer zu kommen denen dann sofort eine Abmahnung zugestellt wird.


Der Anwalt Lutz Schroeder macht seinem Namen als sogenannter Abmahnanwalt alle Ehre und ist noch mit anderen gewerblichen Verkäufern auf der Suche nach privaten Verkäufern, die andersartige Artikel anbieten, also auch hier VORSICHT!
Ebay unternimmt trotz Hinweisen nichts dagegen und bietet solchen Unternehmungen weiterhin eine Plattform.

Gesamtes Thema betrachten

Servus @jegermanjensen

 

Du selbst scheinst ja nicht betroffen zu sein,

sehe keine Angebote bei Dir.

 

Eine Abmahnung kann missbräuchlich sein.

Muss sie aber nicht.

Der gewerbliche Plattenverkäufer kann sich freilich von einem

privaten Anbieter,

der sehr viel,

sehr lange und so weiter verkauft,

durchaus angekratzt fühlen.
Schließlich kann ein "privater Verkauf" auch nur privat scheinen.

Das ist aber immer nur im Einzelfall zu entscheiden.

 

Für sich genommen ist eine Abmahnung also so etwas wie die persönliche Bewertung

eines anderen Verkäufers.
Ob diese Einschätzung stimmt,

muss dann im Zweifel ein Gericht entscheiden.

 

Ob ein Abmahner wirklich klagt,

muss sich immer erst zeigen.

Ich bin immer wieder überrascht,

wenn ich einen Schriftwechsel zwischen Abmahnanwalt

und Anwalt des Abgemahnten sehe,

in dem mich alles eher an einen Handel auf dem Basar erinnert.

Da wird mit einer hohen Forderung gestartet,

und je länger sich die Sache zieht,

desto weniger wird am Ende gefordert.

 

Ohne das abgemahnte Angebot zu kennen,

kann man Deinen Beitrag gar nicht bewerten.

Ebay hat es nicht so gern,

wenn Namen genannt werden.

Mal sehen,

ob Dein Beitrag stehenbleibt.

 

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder