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Abmahnungen AS ecom GmbH/Andreas Schulz durch Justus Rechtsanwalts-GmbH/Jörg Feldmann seit 01/2018

Der Ebayer ase5107 kauft bei privaten Verkäufern jeweils einen der preiswertesten Artikel auf, um an die Personalien des Verkäufers zu kommen. Diese leitet er unverzüglich an RA.Kanzlei JUSTUS weiter.

 

Diese wiederum erstellen umgehend ein Abmahnschreiben und fordern rund 1.000 EU.

Wenn man anwaltlich nicht vertreten wird und diese 1.000 EU nicht zahlt, erhält man innerhalb einer Woche ein weiteres Schreiben. In diesem werden Anzeigen an Finanzamt und Gewerbeamt angedroht, gefordert wird nunmehr ein Betrag von 500 EU.

 

Die Scheinfirma AS Ecom wurde Mitte Dezember 2017 von Andreas Schulz gegründet, um bei Ebay seit Mitte Januar 2018 mit einer groß angelegten Abmahnwelle starten zu können. 

 

Ebay selbst sieht keinerlei Veranlassung, dieses betrügerische Verhalten zu beenden, da angeblich kein Verstoß gegen die Ebay Grundsätze erkannt wird. 

 

 

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Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo @*bonjour*

 

Du verkaufst hauptsächlich Kosmetikartikel.

 

https://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback2&userid=*bonjour*&&_trksid=p2047675.l2560&rt=...

 

Und da wundert dich eine Abmahnung?

 

Oder kannst du uns mal erklären woher ein privater Verkäufer

 

so viel Kosmetik hat?

 

Typische Anzeichen für gewerblichen Handel

 

  • Sie kaufen Artikel, um Sie wieder zu verkaufen.
  • Sie verkaufen Artikel, die Sie für den Weiterverkauf hergestellt haben.
  • Sie verkaufen regelmäßig große Artikelmengen.
  • Sie verkaufen häufig neue Artikel, die Sie nicht für den eigenen Gebrauch erworben haben.
  • Sie sind eBay-Verkaufsagent
  • Sie kaufen für Ihr Unternehmen bei eBay ein.

@*bonjour*

Die Scheinfirma AS Ecom wurde Mitte Dezember 2017 von Andreas Schulz gegründet.

 

Und wie begründest Du deine Scheinfirma?

Du verkaufst seit längere Zeit haufenweise neue Artikel unter dem privaten Deckmäntelchen.

Ist das gegenüber dem Abmahner ein anderes Verhalten?

Hallo,

wie begründet sich "Scheinfirma"?

Kann man das an irgendwelchen Parametern erkennen?

Viele Grüße

Servus @*bonjour*

 

Meinst Du denn,

die Geschichte wird besser für Dich ausgehen,

wenn Du hier dann auch noch Aussagen machst,

die unter Umständen als unwahre Tatsachenbehauptungen zusätzlich teuer werden könnten ?

 

Das als Scheinfirma zu bezeichnen,

obwohl es einen Onlineshop gibt

und für eine GmbH schon ein paar Punkte zu erfüllen sind,

ist nicht clever.

 

Das Vorgehen als "betrügerisches Handeln" zu bezeichnen,

ist auch nicht clever.

 

Allerdings finde ich es auch nicht clever,

wenn eine Kanzlei mit irgendwas "droht",

was in Richtung Finanzamt und Gewerbeamt ginge... Letzteres würde mich auch wundern...

was sollte das bringen.

Mei...

 

Ebay stellt viele Dinge nicht ab,

obwohl dies wünschenswert wäre.

 

Seit Deiner Anmeldung 2016 hast Du an die 500 BW als VK erhalten.

Alle für Kosmetik weniger unterschiedlicher Marken.

Du hast praktisch keine BW als Käufer.

Du gibtst einen Grundpreis an... eher ungewöhnlich bei privaten Anbietern.

 

Wer nun weiter kramt,

kann noch mehr finden.

 

Ich habe Verständnis dafür,

dass dieser private Verkauf,

der so einfach nicht mehr privat ist,

abgemahnt wird.


@*bonjour*  schrieb:

Der Ebayer ase5107 kauft bei privaten Verkäufern jeweils einen der preiswertesten Artikel auf, um an die Personalien des Verkäufers zu kommen. Diese leitet er unverzüglich an RA.Kanzlei JUSTUS weiter.

 

Diese wiederum erstellen umgehend ein Abmahnschreiben und fordern rund 1.000 EU.

Wenn man anwaltlich nicht vertreten wird und diese 1.000 EU nicht zahlt, erhält man innerhalb einer Woche ein weiteres Schreiben. In diesem werden Anzeigen an Finanzamt und Gewerbeamt angedroht, gefordert wird nunmehr ein Betrag von 500 EU.

 

Die Scheinfirma AS Ecom wurde Mitte Dezember 2017 von Andreas Schulz gegründet, um bei Ebay seit Mitte Januar 2018 mit einer groß angelegten Abmahnwelle starten zu können. 

 

Ebay selbst sieht keinerlei Veranlassung, dieses betrügerische Verhalten zu beenden, da angeblich kein Verstoß gegen die Ebay Grundsätze erkannt wird. 

 

 


Die Abmahnung ist bei Dir völlig zu Recht erfolgt, leider hast Du nichts, aber auch gar nichts daraus gelernt:

 

https://www.ebay.de/sch/*bonjour*/m.html?_nkw&_armrs=1&_from&_ipg&LH_Complete=1&rt=nc&_trksid=p20467...

https://www.ebay.de/sch/*bonjour*/m.html?_nkw=&_armrs=1&_from=&_ipg

 

 

 

 

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