am 15-05-2016 08:57 - zuletzt bearbeitet am 15-05-2016 15:02 von kh-silke
Hallo an Alle!
Ich habe auf ein Festpreisangebot eine Nachricht vom user erhalten, daß er mir einen bestimmten Betrag dafür bietet. Ich habe das abgelehnt, da es sich erstens um eine Geschäftsanbahnung außerhalb ebays handelte (was nicht Rechtskonform ist), und das Angebot definitiv eine Festpreisangebot war und auch keine Preisangebote erwünscht waren.
Daraufhin wurde ich von dem User massiv beleidigt. Ich habe ihm dann geschrieben, daß das nach dem geltenden Recht eine Beleidigung ist, die auch mit Gefängis und / oder Geldstrafen geahndet wird. Aber ich habe ihm auch noch die Gelegenheit gegeben, sich dafür zu entschuldigen. Das hat er aber nicht getan.
Ebay ist hierbei leider nicht sehr komunikativ. Es werden zwar für alles und nichts Hilfen und Schnickschnack angeboten, aber letztendlich steht der Benutzer ohne Rückhalt da.
Nun meine Frage: Wie kann ich die Rausgabe der Adresse des Users bei ebay erwirken, damit ich den Kerl anzeigen und verklagen kann?
Danke im Voraus für Infos dazu.
Gruß
GR
Mich würde ja mal die komplette Konversation interessieren .
Ansonsten sag ich nur : Kindergarten .
Löschen und vergessen wenn nichts mehr nachkommt .
MoinGR,
hast du denn auch freundlich geantwortet als er dich gefragt hat, ob er den Artikel von dir kaufen kann? Ist ja nichts anstößiges.
Oder hast du Ihn schnippisch wissen lassen was du davon hälst?
lieben Gruß
versuchs mal mit Gemühtlichkeit...
Hier die entsprechende Hilfeseiten von eBay:
http://pages.ebay.de/help/policies/rfe-spam-ov.html
Auszüge als Screenshot:
Und:
@rg4105 schrieb:
Hallo an Alle!
Ich habe auf ein Festpreisangebot eine Nachricht vom user erhalten, daß er mir einen bestimmten Betrag dafür bietet. Ich habe das abgelehnt, da es sich erstens um eine Geschäftsanbahnung außerhalb ebays handelte (was nicht Rechtskonform ist), und das Angebot definitiv eine Festpreisangebot war und auch keine Preisangebote erwünscht waren.
Daraufhin wurde ich von dem User massiv beleidigt. Ich habe ihm dann geschrieben, daß das nach dem geltenden Recht eine Beleidigung ist, die auch mit Gefängis und / oder Geldstrafen geahndet wird. Aber ich habe ihm auch noch die Gelegenheit gegeben, sich dafür zu entschuldigen. Das hat er aber nicht getan.
Ebay ist hierbei leider nicht sehr komunikativ. Es werden zwar für alles und nichts Hilfen und Schnickschnack angeboten, aber letztendlich steht der Benutzer ohne Rückhalt da.
Nun meine Frage: Wie kann ich die Rausgabe der Adresse des Users bei ebay erwirken, damit ich den Kerl anzeigen und verklagen kann?
Danke im Voraus für Infos dazu.
Gruß
GR
Servus @rg4105
nun, zur Personenfeststellung hast Du ja schon Antworten bekommen.
Dein E-Brief, so fürchte ich,
läuft in's Leere bei ebay. E. DARF Dir gar keine Personenfeststellungen in dieser Causa geben.
Übrigens wird das dann wohl ein länderübergreifender Konflikt. 😉
Mit dem KERL ! ?
Nicht rechtskonform ? Wie das denn ?
Natürlich, weder den AGB von ebay Rechnung tragend, noch fair.
Aber mit deutschem oder österreichischem Recht kollidiert es nicht.

Hallo
Da kannst du nur einen Anwalt einschalten, Ebay gibt dir die Daten nicht.
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gruß