31-10-2019 12:24
Hallo Zusammen!
Ein Bieter zahlt nach mehreren Aufforderung und trotz Eröffnung eines Falles nicht, bietet aber seit der Ersteigerung meines Artikel auf weitere Artikel. Er ist also aktuell auf Ebay unterwegs und muss daher auch meine Nachrichten lesen.
Kann ich eine negative Bewertung abgeben und anschließend den Fall schließen, um keine ungerechtfertigte Retourkutsche zu bekommen?
Habt Ihr andere Tipps?
Danke und Grüße
Nein, Du kannst keine negative Bewertung abgeben. Käufern kann man nämlich überhaupt keine negativen Bewertungen geben. Die kann man nur positiv bewerten.
Schließe den Fall und setze den Käufer auf Deine Sperrliste, damit er bei Dir nicht mehr weiter bieten kann.
Zur Sperrliste:
@regine282 schrieb:Hallo Zusammen!
Ein Bieter zahlt nach mehreren Aufforderung und trotz Eröffnung eines Falles nicht, bietet aber seit der Ersteigerung meines Artikel auf weitere Artikel. Er ist also aktuell auf Ebay unterwegs und muss daher auch meine Nachrichten lesen.
Kann ich eine negative Bewertung abgeben und anschließend den Fall schließen, um keine ungerechtfertigte Retourkutsche zu bekommen?
Habt Ihr andere Tipps?
Danke und Grüße
Vk können keine neg. BW abgeben, positiv mit negativem Text ist verboten und auch vollkommen sinnlos!
Schließ den Fall nach genau 4 Tagen und lass den Nichtzahler verwarnen.
Sperre solche Vögel bei dir!
Falls er dich neg. bewertet kannst du das löschen lassen!
Dein Kaufvertrag mit dem Käufer ist dadurch nicht aufgelöst!
Was kann ich tun, wenn der Käufer nicht zahlt?
Wenn das ein höherpreisiger Artikel ist, mach das mit Einschreiben und druck dir alles bis zur Verjährung am 31.12.2022 aus!