14-09-2019 19:24
Moin zusammen,
ich habe einige tiefgehende (wenn auch ein wenig komische) Fragen zu der o.g. Funktion und wie sie funktioniert:
Werden diese anzeigen nur innerhalb von eBay geschaltet?
Wenn derjenige auf eine vermeintliche anzeige klickt, sich aber erst später entscheidet, den Artikel zu kaufen, und währenddessen das Angebot dann aber NICHT MEHR beworben wird, sich aber bereits ein Lesezeichen erstellt hat (ist das überhaupt an Links geknüpft?) und darüber auf das Angebot klickt, welches dann nicht mehr beworben wird, fällt dann trotzdem die Angebotsgebühr an oder wie funktioniert das technisch?
Ich habe jetzt die Sorge, dass jemand in der Zwischenzeit den Artikel über die Anzeige, die ich gestern für ca. 30 min (Probeweise, um zu schauen, ob das groß etwas an der Anzahl der Aufrufe ändert) geschaltet habe, angeklickt hat (aktuell wurde aber nichts gekauft) und ich nun die enorm hohe Angebotsgebühr zahlen muss, wenn der Artikel über die beworbene Anzeige, die ich ja nicht mehr schalte, gekauft werden sollte.
Außerdem erscheint bei einem Angebot, wenn ich es versuche zu bewerben, in unregelmäßigen Abständen folgende Fehlermeldung (s.B.)
Wenn jemand eine Idee hat, dann lasst es mich wissen.
Grüße
Daniel
die separate Verkaufsgebühr wird fällig wenn Du die Sonderoption nutzt - erst wenn der Artikel verkauft wird fällt die Gebühr an.
Wenn die Option deaktiviert bzw. auf "0" gestellt hast fällt auch nichts an.....
Anfallen könnte bei Dir höchste der Schnellwuchs an Grauen Haaren:
Du willst nur innerhalb von Deutschland versenden - hast aber keinen Länderausschluß eingepflegt:
solltest Du schnellstens nachholen
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sonst kauft ein User aus dem Ausland und Du unterliegst den Paypal.com Nutzungsbedingungen....
Auch ein deutscher User könnte PP "nutzen" und einen von-der-Artikelbeschreibung-abweichenden-Artikel melden
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kommt öfter vor als Du denkst.....
Beim innerdeutschen Versand solltest Du unbedingt auf die Option "Wert" achten - diese kannst Du online dazubuchen....
im Schadensfalle wäre die Sendung beim "normalen" DHL-Paket dezent unterversichert so das die DHL die Regulierung ablehnt.
zum Antworten bitte auf "Kommentare" klicken.......
Guten Abend @danial-de und @cody7888a
Anmerkung:
der Chronometer kann nicht mit DHL verschickt werden, da zur Valorenklasse2 gehörig, die beiden Instrumente fallen da eventuell auch drunter, kommt wahrscheinlich drauf an, ob sie als Antiquität angesehen werden...sowas sollte man nur mit einem Spezialversender verschicken, der die Sachen auch entsprechend sorgsam behandelt.
Ist vielleicht etwas teurer, aber bei dem Wert angebracht, und man ist im Fall der Fälle abgesichert
zum Nachlesen: LUP (Leistungs- und Preisverzeichnis der Post, Seite 82)
hi, danke Euch für die Antwort. Was die Uhr betrifft - das wusste ich. Allerdings ist mir unklar, warum ich Länder ausschließen muss, obwohl man der anzeige entnehmen kann, dass nur innerh. Deutschlands verschickt wird. Warum gelten denn im Ausland (EU) die PayPal AGBs? Das verstehe ich nicht ganz. Uhnd warum sollte man ohne Grund angeben, dass die Ware nicht der Beschreibung entspricht?
mir ist da noch was aufgefallen...du darfst Käufer, die mit Paypal zahlen, nicht schlechter stellen als andere...du bietest aber bei der Uhr 50€ an für den Fall, daß die Leute überweisen oder Abholen (wobei letzteres natürlich ok ist)...könnte sein, daß dein Angebot deswegen gemeldet wird...
auch bietest du diese 50€ bei Zahlung mit Kreditkarte an, aber diese würde auch über Paypal laufen.
ah, verstehe. Bei der Sache mit der Kreditkarte gebe ich Dir Recht. daran hab ich nicht gedacht. Das mit den anderen AGBs und dem nicht anerkannten Versandnachweis ist mir tatsächlich auch neu. Das ist doch absurd, dass PP Intex im Ausland nicht anerkennt... Aber bei UPS oder Fedex greift doch keine derartige Transportversicherung? Wobei im Ausland meistens eh keine andere Möglichkeit besteht.. ich nehme an, ich sollte wenn möglich auch Filialen und Packstationen am besten ausschließen (s. Dein Kommentar oben)
PP hat die AGB mal wieder überarbeitet:
zu früheren Zeiten sind die akzeptierten Paketdienste namentlich benannt worden:
DHL, GLS, UPS, DPD etc. etc.
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auch dies hat sich jetzt geändert - jetzt wird nur folgende Formulierung ("unabhängiger Versanddienstleister") verwendet:
deswegen bei "INTEX" prüfen ob Du entsprechende Daten (Sendungsnummer) bekommst um diese dann bei den Transaktionsdetails zu hinterlegen.
ja, das Rückgaberecht gilt aber nicht einfach nur einfach so..
hab vorerst alle EU-länder außer wenige ausgeschlossen. So gesehen ist man mit paypal ja nie auf der sicheren seite..
so ein mist ist das. was ich aber nirgends finden konnte, ist dass ioch andere Zahlungsmethoden nicht schlechter stellen darf. Wo steht das? @cody7888a
ich glaube du beziehst dich auf einen Beitrag von mir.
deshalb wiederhole ich nochmal...
es geht im konkreten Fall um deinen eingestellten Chronometer:
Du bietest da als Bezahlmöglichkeit Paypal an, gleichzeitig versprichst du Käufern, die mit Überweisung zahlen und damit auf ihren Käuferschutz verzichten, eine Erstattung von 50€...damit würdest du diese Interessenten finanziell gesehen erstmal besser stellen als die, die mit Paypal zahlen oder anders gesehen, du lagerst indirekt die PP-Gebühren auf die Käufer um...das ist nach meinem Verständnis der AGB so nicht erlaubt ….
aber wie gesagt, das ist meine Meinung....vielleicht kommen zu dem speziellen Thema noch andere Meinungen von Usern, die da mehr Erfahrung haben...
Ergänzung: hast das ja mittlerweile rausgenommen....ist sicher besser so....
andersherum - Du darfst PP-Zahler nicht schlechter stellen bzw. eine PP-Zahlung von bestimmten Vorgaben abhängig machen
... wobei ich mal vermute, dass sich das in der nicht allzu fernen Zukunft eh erledigt hat, wenn alles über Adyen abgewickelt wird
das einzige was ich darüber noch gefunden habe:
Verkäufer, die in ihrem Angebot angeben, dass sie bestimmte Zahlungsmethoden akzeptieren, dürfen diese Zahlungsmethoden nicht selektiv anbieten oder Käufern von der Verwendung dieser Zahlungsmethoden abraten.
Das bedeutet, dass Verkäufer Zahlungen von Käufern mithilfe der Zahlungsmethoden, die sie in ihrem Angebot im Bereich Zahlungsdaten ausgewählt haben – z. B. PayPal –, immer akzeptieren müssen und dass sie nicht versuchen dürfen, Käufer von der Nutzung dieser Zahlungsmethoden abzubringen. Beispielsweise dürfen Sie nicht verlangen, dass ein Käufer bei Verwendung einer bestimmten Zahlungsmethode einen Zuschlag zahlen muss. Verkäufer dürfen keine Angaben wie die folgenden machen:
Kontaktieren Sie uns bezüglich der Zahlungsinformationen.
Kontaktieren Sie uns bezüglich anderer Zahlungsmethoden.
Kontaktieren Sie uns bezüglich Ihrer bevorzugten Zahlungsmethode.
Ich akzeptiere PayPal nur bei einem Gebotsbetrag von mehr als 15 Euro.
noch als Nachtrag:
ggf. kann so ein "Bonus" bei einer Zahlung per Überweisung auch gegen folgenden Grundsatz verstossen: