01-03-2013 19:02
Hallo zusammen,
ich bräcuhte Mal schnell eure Hilfe, da die Suche gerade nicht wirklich ergiebig war.
Ich habe gestern Abend die Nachricht von einer Bieterin bekommen, dass sie eigentlich gar nicht bieten wollte. Daraufhin habe ich sie gebeten ihr Gebot zu streichen (das geht von Bieterseite ja auch recht problemlos), jetzt sehe ich dass sie das immernoch nicht getan hat...
Ich habe keine Ahnung bis zu welcher Summe sie geboten hat, für diesen Artikel steht es recht gut, aber davon habe ich ja nichts wenn sie die Höchstbietende ist und es nie bezahlt (sie hat auch nur 3 Bewertunge, 2 davon sind negativ).
Kann ich als verkäufer jetzt noch ihr Gebot streichen? Wenn ja, wie und wo?
Moin...
Das könntest Du:
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?CancelBidShow
Dann bewahrst Du aber die Nachricht mit der Bitte des Käufers gut auf. Nicht, dass er Dir anschliessend Probleme macht. Evtl. hat er es sich nochmal anders überlegt.
Wenn Du statt das Gebot streichst, ist der Käufer fein raus und Du hast den Schaden.
Ich würde dieser Bitte grundsätzlich nicht nachkommen. Wenn Du das Gebot streichst bzw. der Käufer sein Gebot zurücknimmt, dann sind alle anderen Bieter nicht mehr an ihr Gebot gebunden.
Wenn Du das Gebot streichst, ist der Käufer fein raus und Du hast den Schaden.
Ausserdem werden Gebotsrücknahmen im Bewertungsprofil angezeigt. Das ist manchmal ganz hilfreich, wenn man bei einem Käufer nicht weiß, woran man ist. Soll der Käufer/Bieter doch für seinen Fehler selber gerade stehen.
@kroetchen
Das sind nicht mal seine Bilder. Die hat er bei Hood geklaut.
Sind das alle deine Frauen auf den Bildern ]:)
Ja, WO und WIE streiche ich denn dieses verfluchte Gebot??
Hm, ja das passiert ja nur leider nicht. Und bei dem Artikel hatte ich mit einem preis von 30-35 Euro gerechnet. Jetzt sind wir bei 40,50 und ich habe eben keine Ahnung wieviel ihr Maximalgebot ist.
Eben deshalb möchte ich ihr gebot ja streichen.
Dein Bieter kann nicht mehr zurück ziehen.
Die Zeit für ihn ist abgelaufen.
Du könntest das Gebot noch streichen.
Dann ist der wieder Höchstbieter gewordene aber nicht mehr an sein Gebot gebunden.
"Daraufhin habe ich sie gebeten ihr Gebot zu streichen (das geht von Bieterseite ja auch recht problemlos)"
Eventuell hofft sie, dass sie überboten wird.